Dienstfahrt mit dem Privat-PKW: Kilometergeld 2026 und Pendlerpauschale
Was du je Kilometer ansetzen kannst, wie sich die Dienstfahrt von der Pendlerpauschale unterscheidet und was der Arbeitgeber steuerfrei zahlen darf.
Von Markus Kopka ·
Für eine Dienstfahrt mit dem eigenen Auto stehen dir 0,30 € je gefahrenem Kilometer zu, hin und zurück. Die Pendlerpauschale von 0,38 € gilt nur für den Arbeitsweg.
- Dienstfahrt mit dem eigenen Auto, je gefahrenem Kilometer
- 0,30 €
- Dienstfahrt mit Motorrad oder Motorroller, je Kilometer
- 0,20 €
- Arbeitsweg, je Kilometer der einfachen Entfernung
- 0,38 €
- Höchstbetrag Pendlerpauschale im Jahr, außer mit dem Auto
- 4.500 €
Stand 2026. Rechtsgrundlage § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 und 4a sowie § 3 Nr. 16 EStG.
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- Gefahrene Strecke
- 240 km
- Satz je Kilometer
- 0,30 €
Die Fahrt ist in der Abrechnung schon eingetragen. Dort kommen Verpflegung, Hotel und Belege dazu.
In die Abrechnung übernehmenOhne Anmeldung. Speichern mit kostenlosem Konto, 3 Abrechnungen gratis. Beispiel-PDF ansehen1. Wie viel Kilometergeld gibt es für eine Dienstfahrt mit dem Privat-PKW?
Für eine Dienstfahrt mit dem eigenen Auto kannst du 0,30 € für jeden tatsächlich gefahrenen Kilometer ansetzen, also für Hinfahrt, Rückfahrt und alle Fahrten zwischen mehreren Einsatzorten. Mit Motorrad oder Motorroller sind es 0,20 € je Kilometer. Das Gesetz verweist dafür auf die höchste Wegstreckenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG).
Die Pauschale ist ein Wahlrecht. Statt 0,30 € je Kilometer darfst du auch die tatsächlichen Kosten deines Fahrzeugs ansetzen. Dann brauchst du einen Nachweis aller Fahrzeugkosten und der insgesamt gefahrenen Kilometer, um daraus einen eigenen Satz je Kilometer zu ermitteln. Parkgebühren und Maut auf der Dienstfahrt sind mit Beleg zusätzlich ansetzbar.
2. Wofür gelten die 30 Cent pro km?
Der Satz von 0,30 € gilt für beruflich veranlasste Fahrten, die keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und keine Familienheimfahrten sind. Typisch sind Fahrten zum Kunden, zu einer Baustelle, zu einer Schulung oder zu einer Messe. Steuerlich heißt das Auswärtstätigkeit, umgangssprachlich Dienstreise oder Dienstfahrt. Wann eine Fahrt dazu zählt, erklärt der Ratgeber zur Dienstreise.
Ein Beispiel: Du fährst mit dem eigenen Auto zu einem Kunden, 120 km einfache Strecke, und am selben Tag zurück. Das sind 240 gefahrene Kilometer zu je 0,30 €, zusammen 72 €. Für Fahrten mit Bahn, Flugzeug oder Taxi gibt es keine Kilometerpauschale, dort zählt der Preis laut Beleg.
3. Was ist der Unterschied zwischen Kilometerpauschale und Pendlerpauschale?
Die Kilometerpauschale von 0,30 € gilt für Dienstfahrten und zählt jeden gefahrenen Kilometer, hin und zurück. Die Pendlerpauschale, im Gesetz Entfernungspauschale, gilt nur für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie beträgt 0,38 € je vollem Kilometer der Entfernung, also nur für die einfache Strecke und nur für Arbeitstage, an denen du die erste Tätigkeitsstätte aufsuchst (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG).
- Dienstfahrt: 0,30 € je gefahrenem Kilometer, Hin- und Rückfahrt zählen, kein Jahreshöchstbetrag
- Arbeitsweg: 0,38 € je Kilometer der einfachen Entfernung, maßgebend ist die kürzeste Straßenverbindung, eine offensichtlich verkehrsgünstigere Strecke nur, wenn du sie regelmäßig fährst
- Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel, die Kilometerpauschale nur für das eigene Fahrzeug
Ein Beispiel: Bei 15 km einfacher Strecke zur ersten Tätigkeitsstätte ergibt die Pendlerpauschale 5,70 € je Arbeitstag. Mehr zu beiden Sätzen steht im Ratgeber zur Kilometerpauschale.
4. Ab wie viel Kilometer gibt es die Pendlerpauschale?
Eine Mindestentfernung gibt es nicht. Die Pendlerpauschale gilt ab dem ersten vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Seit dem 1. Januar 2026 sind es einheitlich 0,38 € je Kilometer. Angefangene Kilometer zählen nicht, weil das Gesetz auf jeden vollen Kilometer abstellt. Die Pauschale ist auf 4.500 € im Jahr begrenzt, außer du fährst mit dem eigenen oder einem dir überlassenen Auto.
Bis zum 31. Dezember 2025 galt eine Staffel: 0,30 € für die ersten 20 Kilometer und 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Das Steueränderungsgesetz 2025 hat den Satz für die ersten 20 Kilometer auf 0,38 € angehoben. Für deine Steuererklärung 2025 gilt deshalb noch die alte Staffel, für 2026 der einheitliche Satz.
5. Wie viel darf der Arbeitgeber steuerfrei erstatten?
Ein privater Arbeitgeber darf Reisekosten steuerfrei erstatten, soweit sie die Beträge nicht übersteigen, die du als Werbungskosten abziehen könntest (§ 3 Nr. 16 EStG). Für die Dienstfahrt mit dem eigenen Auto sind das 0,30 € je gefahrenem Kilometer. Zahlt der Arbeitgeber mehr, ist der Mehrbetrag Arbeitslohn und wird versteuert.
Zahlt der Arbeitgeber weniger oder gar nichts, kannst du die Differenz zu 0,30 € je Kilometer in deiner Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen. Ob er überhaupt Kilometergeld zahlen muss, regelt nicht das Steuerrecht, sondern dein Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung.
6. Gibt es Kilometergeld, wenn du einen Firmenwagen fährst?
Nein. Fährst du die Dienstfahrt mit einem Firmenwagen, kannst du selbst keine Kilometerpauschale geltend machen. Die Pauschale gilt anstelle der Kosten, die dir durch die Benutzung eines eigenen Fahrzeugs entstehen. Beim Firmenwagen trägt der Arbeitgeber diese Kosten. Was du auf der Fahrt selbst bezahlst und belegen kannst, etwa Parkgebühren, bleibt davon unberührt.
7. Wie rechnest du Dienstfahrten mit dem eigenen Auto ab?
Damit jede Fahrt nachvollziehbar ist, gehören diese Angaben in die Abrechnung:
- Datum der Fahrt und beruflicher Anlass
- Start, Ziel und Zwischenziele
- gefahrene Kilometer und das Fahrzeug, Auto oder Motorrad
- Parkgebühren oder Maut mit Beleg
Die Kilometer rechnest du mit dem Kilometer-Rechner aus. Eine ausgefüllte Vorlage findest du bei der Fahrtkostenabrechnung. In der Probeabrechnung trägst du eine ganze Reise ohne Konto ein, mit Kilometern, Verpflegung und Belegen.
8. Häufige Fragen
- Wie viel Cent pro km kann ich in der Steuererklärung ansetzen?
- Für Dienstfahrten mit dem eigenen Auto 0,30 € je gefahrenem Kilometer, mit Motorrad oder Motorroller 0,20 €. Für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte gilt stattdessen die Pendlerpauschale von 0,38 € je Kilometer der einfachen Entfernung.
- Zählen bei der Dienstfahrt Hin- und Rückweg?
- Ja. Bei einer Dienstfahrt zählen alle tatsächlich gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückfahrt und Fahrten zwischen mehreren Einsatzorten. Nur die Pendlerpauschale wird nach der einfachen Entfernung berechnet.
- Gibt es eine Mindestentfernung für die Pendlerpauschale?
- Nein. Die Pendlerpauschale gilt ab dem ersten vollen Kilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, seit 2026 einheitlich mit 0,38 € je Kilometer.
- Ist die Pendlerpauschale nach oben begrenzt?
- Ja, auf 4.500 € im Jahr. Die Grenze gilt nicht, soweit du mit dem eigenen oder einem dir zur Nutzung überlassenen Auto fährst.
- Was passiert, wenn mein Arbeitgeber mehr als 30 Cent pro km zahlt?
- Steuerfrei ist die Erstattung nur bis 0,30 € je gefahrenem Kilometer. Der Teil darüber ist Arbeitslohn und wird versteuert.
- Bekomme ich Kilometergeld, wenn ich einen Firmenwagen nutze?
- Nein. Mit einem Firmenwagen kannst du keine Kilometerpauschale ansetzen, weil der Arbeitgeber die Fahrzeugkosten trägt. Selbst bezahlte und belegte Kosten wie Parkgebühren bleiben ansetzbar.
Diese Seite gibt allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und den Pauschalen des Bundesfinanzministeriums wieder, Stand 2026. Sie stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht. Ob und in welcher Höhe Aufwendungen im Einzelfall angesetzt werden können, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und ist mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu klären. Angaben ohne Gewähr.