Auslandstagegeld-Rechner 2026
Berechne deinen Verpflegungsmehraufwand für Dienstreisen ins Ausland. Wähle das Reiseland, gib die Reisedauer und gestellte Mahlzeiten an. Der Rechner nutzt die aktuellen länderspezifischen Pauschalen aus der BMF-Tabelle 2026.
Sätze Österreich 2026: voller Tag 50,00 €, An-/Abreisetag und mehr als 8 Stunden 33,00 €. Kürzung bei gestellten Mahlzeiten: Frühstück 10,00 €, Mittag- und Abendessen je 20,00 €. Für einige Länder gelten eigene Stadt-Sätze (z.B. Bern, Paris, London, New York), der Rechner nutzt den Landeswert.
VMA Brutto
116,00 €
Mahlzeitenkürzung
0,00 €
VMA Netto
116,00 €
Übernachtungspauschale Österreich: 117,00 € pro Nacht. Sie gilt nur für die steuerfreie Arbeitgeber-Erstattung ohne Beleg. Selbstständige setzen stattdessen die tatsächlichen Hotelkosten als Betriebsausgabe an.
Wie funktioniert das Auslandstagegeld?
Für Dienstreisen ins Ausland gelten eigene Verpflegungspauschalen, die das Bundesfinanzministerium jährlich pro Land festlegt. Die Systematik entspricht dem Inland, nur die Beträge unterscheiden sich je nach Reiseziel:
- Voller Kalendertag (24 h Abwesenheit): voller Tagessatz des Landes
- An- und Abreisetag (mehrtägige Reise mit Übernachtung): reduzierter Satz, ohne Mindestabwesenheit
- Eintägige Auslandsreise ab 8 Stunden: reduzierter Satz des Landes
- Mehrere Länder an einem Tag: es zählt das Land, das du vor Mitternacht Ortszeit zuletzt erreicht hast
Gestellte Mahlzeiten kürzen das Tagegeld: Frühstück um 20 Prozent, Mittag- und Abendessen um je 40 Prozent des vollen Tagessatzes des jeweiligen Landes. Die Dreimonatsfrist für dieselbe auswärtige Tätigkeitsstätte gilt auch im Ausland.
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Häufige Fragen zum Auslandstagegeld
Wie hoch ist das Auslandstagegeld 2026?
Die Höhe hängt vom Reiseland ab. Das Bundesfinanzministerium legt jährlich pro Land zwei Sätze fest: den vollen Tagessatz für Kalendertage mit 24 Stunden Abwesenheit und den reduzierten Satz für An- und Abreisetage sowie Abwesenheiten von mehr als 8 Stunden. Beispiele nach der BMF-Tabelle 2026: Österreich 50 und 33 Euro, Schweiz 70 und 47 Euro (Bern und Genf abweichend), Frankreich 53 und 36 Euro (Paris abweichend). Für einige Staaten gelten eigene Sätze für bestimmte Städte, der Rechner nutzt dann den Landeswert.
Welcher Satz gilt bei Reisen durch mehrere Länder?
Maßgeblich ist das Land, das du vor Mitternacht Ortszeit zuletzt erreicht hast. Reist du montags von Frankfurt nach Wien und dienstags weiter nach Zürich, gilt für Montag der Österreich-Satz und für Dienstag der Schweiz-Satz. Für den Rückreisetag nach Deutschland gilt der Satz des letzten Tätigkeitsorts im Ausland. Bei Flugreisen zählt der Ort der Landung.
Gilt die Übernachtungspauschale auch für Selbstständige?
Nein. Die Übernachtungspauschalen aus der BMF-Tabelle gelten nur für die steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber an Arbeitnehmer, wenn kein Beleg vorliegt. Selbstständige und Freiberufler können für Übernachtungen im Ausland nur die tatsächlichen Kosten als Betriebsausgabe ansetzen und brauchen dafür den Hotelbeleg. Auch Arbeitnehmer, die ihre Übernachtungskosten in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen, müssen die tatsächlichen Kosten nachweisen.