Auslandspauschalen 2026: Übersicht aller Länder
Stand: 1. Januar 2026 · Letzte Aktualisierung: 28. März 2026
Was sind Auslandspauschalen?
Bei beruflichen Auslandsreisen gewährt der Gesetzgeber steuerfreie Pauschbeträge für Verpflegung und Übernachtung. Diese Auslandspauschalen (offiziell: Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder) veröffentlicht das Bundesministerium der Finanzen (BMF) jährlich per amtlichem Schreiben.
Die Höhe richtet sich nach dem Reiseland und teilweise nach der konkreten Stadt. Für New York gelten andere Beträge als für den Rest der USA, Paris hat eigene Sätze gegenüber dem übrigen Frankreich.
Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 4a EStG in Verbindung mit dem jährlichen BMF-Schreiben. Das Schreiben legt Pauschalen für über 190 Länder und Gebiete fest. Arbeitgeber dürfen diese Beträge steuerfrei erstatten; Selbstständige setzen sie als Betriebsausgabe ab.
Die Auslandspauschalen ersetzen die inländischen Verpflegungspauschalen vollständig. Ab Grenzübertritt gelten ausschließlich die Sätze des Ziellandes. Bei mehrtägigen Reisen durch mehrere Länder bestimmt der Aufenthaltsort um 24:00 Uhr die Pauschale für den jeweiligen Kalendertag (Mitternachtsregel, § 9 Abs. 4a Satz 5 EStG).
Wie hoch sind die Auslandspauschalen 2026?
Die folgende Tabelle zeigt ausgewählte Auslandspauschalen als Orientierung. Die Werte beziehen sich auf die jeweils angegebene Stadt bzw. Region.*
| Land (Stadt) | Voller Tag (24 h) | An-/Abreisetag | Übernachtung |
|---|---|---|---|
| USA (New York) | 59 € | 39 € | 282 € |
| Frankreich (Paris) | 58 € | 39 € | 176 € |
| Österreich (Wien) | 40 € | 27 € | 116 € |
| Schweiz (Zürich) | 64 € | 43 € | 189 € |
| Israel (Tel Aviv) | 54 € | 36 € | 182 € |
| Vereinigtes Königreich (London) | 56 € | 37 € | 169 € |
| Spanien (Madrid) | 34 € | 23 € | 125 € |
| Italien (Rom) | 40 € | 27 € | 150 € |
| Niederlande (Amsterdam) | 47 € | 32 € | 127 € |
| Japan (Tokio) | 53 € | 35 € | 200 € |
| Australien (Sydney) | 51 € | 34 € | 164 € |
| China (Peking) | 43 € | 29 € | 178 € |
* Die hier genannten Beträge sind beispielhafte Richtwerte. Die verbindlichen Pauschalen werden jährlich per BMF-Schreiben veröffentlicht. Maßgeblich ist immer das jeweils aktuelle BMF-Schreiben: BMF-Schreiben auf bundesfinanzministerium.de.
Wie werden Auslandspauschalen berechnet?
Die Berechnung folgt denselben Grundsätzen wie bei Inlandsreisen, jedoch mit länderspezifischen Beträgen. Entscheidend ist die Abwesenheitsdauer vom Wohnort bzw. der regelmäßigen Arbeitsstätte:
- Unter 8 Stunden: Kein Anspruch auf Verpflegungspauschale.
- 8 bis 24 Stunden (eintägige Reise): Reduzierter Satz des jeweiligen Landes.
- Volle 24 Stunden (mehrtägige Reise): Voller Tagessatz für jeden vollen Kalendertag im Ausland.
- An- und Abreisetag: Reduzierter Satz, unabhängig von der tatsächlichen Abwesenheitsdauer an diesem Tag.
Bei Reisen durch mehrere Länder bestimmt die Mitternachtsregel (§ 9 Abs. 4a Satz 5 EStG) den maßgeblichen Tagessatz: Es zählt das Land, in dem sich der Reisende um 24:00 Uhr aufhält. Für den letzten Reisetag (Rückkehr nach Deutschland) gilt der Satz des letzten Reiselandes vor der Heimkehr.
Mahlzeitenkürzung: Bei gestellten Mahlzeiten (Arbeitgeber, Veranstaltung) wird die Verpflegungspauschale gekürzt: Frühstück 20 %, Mittagessen 40 %, Abendessen 40 %, jeweils bezogen auf den vollen Tagessatz des jeweiligen Landes.
Warum gibt es verschiedene Sätze pro Land?
Viele Länder haben unterschiedliche Pauschalsätze für verschiedene Städte oder Regionen. Das BMF unterscheidet zwischen „Einzelstadt“-Sätzen und dem allgemeinen Landessatz („im Übrigen“).
Für die USA gelten eigene Sätze für New York, Los Angeles, Washington D.C. und weitere Großstädte. Wer in Frankreich nach Lyon statt Paris reist, erhält den allgemeinen Frankreich-Satz, der niedriger ausfallen kann.
Auch China (Peking, Shanghai, Hongkong), Indien (Neu-Delhi, Mumbai) und Italien (Mailand, Rom) unterscheiden mehrere Städte. Insgesamt umfasst die BMF-Liste über 190 Einträge mit teilweise vier bis fünf Stadtangaben pro Land.
In der Praxis heißt das: Die korrekte Abrechnung erfordert die genaue Übernachtungsstadt. Fehler bei der Zuordnung führen zu falschen Pauschalen.
Was ist die Dreimonatsfrist bei Auslandsentsendung?
Nach § 9 Abs. 4a Satz 6 und 7 EStG darf die Verpflegungspauschale nur für die ersten drei Monate einer beruflichen Tätigkeit an derselben ausländischen Tätigkeitsstätte beansprucht werden. Die Dreimonatsfrist gilt im Ausland genauso wie im Inland.
Beispiel: Wer sechs Monate an einem Projekt in London arbeitet, erhält die Verpflegungspauschale nur für die ersten drei Monate. Ab dem vierten Monat entfällt der Anspruch.
Die Frist beginnt erneut, wenn die Tätigkeit an dieser Stelle für mindestens vier Wochen unterbrochen wird (z. B. Urlaub, Krankheit, andere Auslandsreise). Ein Wechsel der Tätigkeitsstätte im selben Land setzt die Frist ebenfalls zurück.
Die Übernachtungspauschale ist von der Dreimonatsfrist nicht betroffen und kann ohne zeitliche Begrenzung geltend gemacht werden, solange eine berufliche Veranlassung besteht und keine doppelte Haushaltsführung vorliegt.
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tripfix enthält sämtliche BMF-Auslandspauschalen, inkl. aller Stadt-Differenzierungen. Reiseziel und Zeitraum eingeben, den Rest berechnet tripfix:
- Den korrekten Verpflegungsmehraufwand (voller Tag, An-/Abreisetag)
- Die Übernachtungspauschale pro Nacht
- Abzüge für gestellte Mahlzeiten (Frühstück, Mittag, Abend)
- Fahrtkosten mit km-Pauschale oder tatsächlichen Kosten
- Die Gesamtabrechnung als PDF, fertig zum Einreichen beim Finanzamt
Auch Inlandspauschalen und gemischte Reisen (z. B. München bis Salzburg bis Wien) werden unterstützt. Die Berechnung erfolgt in Echtzeit, transparent und nachvollziehbar.
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Häufig gestellte Fragen zu Auslandspauschalen
Welche Pauschalen gelten 2026 für Auslandsreisen?
Das BMF legt jährlich länderspezifische Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen fest. Die Beträge variieren nach Land und teilweise nach Stadt. Die verbindlichen Werte finden sich im jeweils aktuellen BMF-Schreiben.
Muss ich die Auslandspauschale mit Belegen nachweisen?
Nein. Die Verpflegungspauschale ist ein Festbetrag ohne Einzelnachweis. Bei der Übernachtungspauschale ebenso, sofern der Arbeitgeber den Pauschbetrag zahlt. Tatsächlich höhere Übernachtungskosten können alternativ mit Beleg geltend gemacht werden.
Was passiert bei Reisen in mehrere Länder?
Es gilt die Mitternachtsregel (§ 9 Abs. 4a Satz 5 EStG): Maßgeblich ist das Land, in dem sich der Reisende um 24:00 Uhr aufhält. Für den letzten Reisetag (Rückkehr nach Deutschland) gilt der Satz des vorherigen Reiselandes.
Gilt die Dreimonatsfrist auch bei kurzen Geschäftsreisen?
Die Dreimonatsfrist greift nur bei längeren Aufenthalten an derselben Tätigkeitsstätte. Kurze Geschäftsreisen werden einzeln betrachtet und sind nicht betroffen. Die Frist ist vor allem bei Entsendungen und Langzeit-Projekten relevant.
Können Selbstständige Auslandspauschalen absetzen?
Ja. Selbstständige und Freiberufler setzen die Auslandspauschalen als Betriebsausgabe ab. Die Beträge sind identisch mit denen für Arbeitnehmer.
Wo finde ich die offiziellen BMF-Pauschalen?
Das BMF veröffentlicht die Pauschbeträge jährlich als amtliches Schreiben: BMF-Schreiben auf bundesfinanzministerium.de. In tripfix sind alle aktuellen BMF-Daten für über 190 Länder hinterlegt.