Zum Inhalt springen

VMA-Rechner 2026

Berechne deinen Verpflegungsmehraufwand für Dienstreisen in Deutschland. Gib einfach deine Reisedauer und gestellte Mahlzeiten ein. Der Rechner ermittelt automatisch die korrekten Pauschalen nach den aktuellen steuerlichen Vorgaben.

Reisedaten eingeben

Gestellte Mahlzeiten

Markiere Mahlzeiten, die dir vom Arbeitgeber oder im Hotel gestellt wurden (z. B. Hotelfrühstück).

Anreisetag
Tag 2
Abreisetag

Ergebnis

VMA Brutto
56,00 €
Mahlzeitenkürzung
0,00 €
VMA Netto
56,00 €
TagVMA BruttoKürzungVMA Netto
Anreisetag14,00 €0,00 €14,00 €
Tag 2 (Zwischentag)28,00 €0,00 €28,00 €
Abreisetag14,00 €0,00 €14,00 €
Gesamt56,00 €0,00 €56,00 €

Du willst nicht nur den VMA, sondern die komplette Reisekostenabrechnung? Mit tripfix erledigst du das in unter 5 Minuten.

Jetzt komplette Reisekostenabrechnung erstellen

3 Abrechnungen kostenlos — keine Kreditkarte nötig

Wie funktioniert der Verpflegungsmehraufwand?

Der Verpflegungsmehraufwand (VMA) ist eine steuerliche Pauschale, die dir bei beruflichen Reisen zusteht. Die Höhe richtet sich nach der Dauer deiner Abwesenheit vom Wohnort:

  • Weniger als 8 Stunden: Kein VMA-Anspruch
  • 8 bis 24 Stunden: 14,00 €
  • Voller Reisetag (mehr als 24 h): 28,00 €
  • An- und Abreisetag (mehrtägige Reise): jeweils 14,00 €

Stellt dir dein Arbeitgeber Mahlzeiten (z. B. Hotelfrühstück), wird der Pauschbetrag entsprechend gekürzt: Frühstück 5,60 €, Mittagessen 11,20 €, Abendessen 11,20 €.

Alles Wichtige zum VMA im Detail

Was ist der Verpflegungsmehraufwand (VMA)?

Der Verpflegungsmehraufwand, kurz VMA, ist eine steuerliche Pauschale nach § 9 Abs. 4a EStG, die den finanziellen Mehraufwand für Verpflegung bei beruflich veranlassten Reisen abdeckt. Wer auf Dienstreise ist, kann in der Regel nicht so günstig essen wie zu Hause und hat dadurch höhere Ausgaben. Genau diesen Unterschied gleicht der VMA pauschal aus. Anspruch haben alle Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige, die vorübergehend außerhalb ihrer ersten Tätigkeitsstätte oder Wohnung beruflich tätig werden. Die genaue Höhe hängt ausschließlich von der Dauer der Abwesenheit ab, nicht von den tatsächlich entstandenen Kosten. Arbeitgeber können den VMA steuerfrei erstatten, Selbstständige setzen ihn als Betriebsausgabe in ihrer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ab. Belege für Mahlzeiten sind nicht erforderlich, da es sich um eine Pauschale handelt, die ohne Einzelnachweis gilt.

Wie werden An- und Abreisetage berechnet?

Bei mehrtägigen Dienstreisen gelten für den Anreisetag und den Abreisetag besondere Regeln: Unabhängig davon, wie viele Stunden du an diesen Tagen tatsächlich unterwegs bist, steht dir jeweils pauschal 14 Euro zu. Die sonst übliche Mindestabwesenheit von 8 Stunden entfällt an diesen Tagen komplett. Ein konkretes Beispiel: Eine IT-Beraterin fährt am Montag um 7:00 Uhr zu einem Kunden und kehrt am Mittwoch um 18:00 Uhr zurück. Montag ist der Anreisetag (14 Euro), Dienstag ein voller Reisetag mit über 24 Stunden Abwesenheit (28 Euro), Mittwoch der Abreisetag (14 Euro). Der gesamte VMA beträgt damit 56 Euro. Wichtig: Bei eintägigen Reisen ohne Übernachtung gilt diese Sonderregel nicht. Hier brauchst du mindestens 8 Stunden Abwesenheit, um überhaupt 14 Euro VMA zu erhalten. Der tripfix-Rechner erkennt automatisch, ob es sich um An- oder Abreisetage handelt.

Dreimonatsfrist: Wann endet der VMA-Anspruch?

Eine häufige Falle bei Langzeitprojekten: Der Verpflegungsmehraufwand kann für dieselbe auswärtige Tätigkeitsstätte maximal drei Monate lang geltend gemacht werden. Nach Ablauf dieser Dreimonatsfrist entfällt der Anspruch, auch wenn die Dienstreise weiterhin andauert. Geregelt ist dies in § 9 Abs. 4a Satz 6 EStG. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wird die Tätigkeit an der gleichen Tätigkeitsstätte für mindestens vier Wochen am Stück unterbrochen, beginnt die Dreimonatsfrist von Neuem. Der Grund der Unterbrechung spielt dabei keine Rolle: Urlaub, Krankheit oder ein Einsatz an einem anderen Ort reichen aus. Wechselst du dagegen regelmäßig zwischen verschiedenen Einsatzorten, läuft für jeden Ort eine eigene Frist. Gerade Freiberufler und Berater, die monatelang beim gleichen Kunden arbeiten, sollten die Frist im Blick behalten, um keine Steuervorteile zu verschenken.

Verpflegungsmehraufwand für Selbstständige vs. Angestellte?

Die gute Nachricht: Die VMA-Sätze sind für Angestellte und Selbstständige identisch, 14 Euro bei 8 bis 24 Stunden Abwesenheit, 28 Euro bei vollen Reisetagen, 14 Euro an An- und Abreisetagen. Der Unterschied liegt in der steuerlichen Behandlung. Angestellte erhalten den VMA in der Regel vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet. Die Erstattung mindert weder das Bruttoeinkommen noch löst sie Lohnsteuer oder Sozialabgaben aus. Zahlt der Arbeitgeber nichts, können Angestellte den VMA als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Selbstständige und Freiberufler setzen den Verpflegungsmehraufwand direkt als Betriebsausgabe in ihrer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) oder Bilanz ab. Dadurch sinkt der steuerpflichtige Gewinn. In beiden Fällen ist eine ordentliche Dokumentation der Reisedaten entscheidend. tripfix erstellt diese automatisch und exportiert sie als PDF für die Buchhaltung.

VMA im Ausland: Welche Pauschalen gelten?

Für Dienstreisen ins Ausland gelten andere Verpflegungspauschalen als im Inland. Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlicht jährlich eine umfangreiche Ländertabelle, die für jedes Reiseziel eigene Tages- und Übernachtungspauschalen festlegt. So beträgt der volle Tagessatz beispielsweise in der Schweiz 64 Euro, in Frankreich 53 Euro und in den USA (New York) 66 Euro, jeweils deutlich über den 28 Euro für Inlandsreisen. Die Staffelung nach Abwesenheitsdauer funktioniert analog zum Inland: Bei 8 bis 24 Stunden erhältst du den halben Auslandssatz, bei über 24 Stunden den vollen Betrag. Auch die Mahlzeitenkürzung greift bei Auslandsreisen nach dem gleichen Prinzip (20 % / 40 % / 40 %), jedoch bezogen auf den jeweiligen Auslandstagesssatz. Einen vollständigen Überblick über alle Länder findest du in unserem Ratgeber-Bereich.

Weiterlesen

Mahlzeitenkürzung Rechner 2026 Berechne, wie gestellte Mahlzeiten deinen VMA reduzieren.

Kilometerpauschale Rechner 2026 Fahrtkosten für PKW und Motorrad berechnen.

Ratgeber Reisekosten Alle Pauschalen, Fristen und Sonderfälle im Überblick.

Passend dazu

Ratgeber: Verpflegungsmehraufwand 2026Mahlzeitenkürzung berechnenKilometerpauschale berechnenAuslandspauschalen 2026

Häufige Fragen zum VMA

Wie hoch ist der Verpflegungsmehraufwand 2026?

Der Verpflegungsmehraufwand 2026 beträgt bei einer Abwesenheit von mindestens 8 Stunden bis unter 24 Stunden genau 14 Euro. Dauert die Dienstreise einen vollen Kalendertag mit über 24 Stunden Abwesenheit, stehen dir 28 Euro zu. Bei mehrtägigen Reisen gilt eine Sonderregel: An- und Abreisetage werden pauschal mit jeweils 14 Euro angesetzt, unabhängig von der tatsächlichen Abwesenheitsdauer an diesen Tagen. Die Pauschalen gelten für alle Inlandsreisen in Deutschland und sind im Einkommensteuergesetz (§ 9 Abs. 4a EStG) verankert. Für Auslandsreisen veröffentlicht das BMF eigene, länderspezifische Sätze. Arbeitgeber können den VMA steuerfrei erstatten, Selbstständige buchen ihn als Betriebsausgabe.

Was ist die Mahlzeitenkürzung?

Die Mahlzeitenkürzung reduziert deinen Verpflegungsmehraufwand, wenn dir während der Dienstreise Mahlzeiten gestellt werden, zum Beispiel ein Hotelfrühstück, Konferenz-Mittagessen oder ein Geschäftsessen auf Einladung des Kunden. Die Kürzung bezieht sich immer auf den vollen Tagessatz von 28 Euro, auch wenn du an einem Anreisetag nur 14 Euro erhältst. Konkret: Frühstück wird mit 5,60 Euro (20 Prozent), Mittag- und Abendessen mit jeweils 11,20 Euro (40 Prozent) gekürzt. Werden alle drei Mahlzeiten an einem Tag gestellt, beträgt die Kürzung 28 Euro. Der gesamte VMA entfällt. Mahlzeiten, die du selbst bezahlst, lösen keine Kürzung aus. Die 60-Euro-Grenze (Aufmerksamkeitsgrenze) ist dabei zu beachten.

Muss ich Belege für den VMA sammeln?

Nein, beim Verpflegungsmehraufwand handelt es sich um steuerliche Pauschalen, die ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Verpflegungskosten geltend gemacht werden können. Du brauchst also keine Restaurantquittungen oder Kassenbons aufzuheben. Was du allerdings dokumentieren musst, sind die Eckdaten deiner Dienstreise: Reiseziel, Reisezweck, Abfahrts- und Rückkehrzeit sowie die Gesamtdauer der Abwesenheit. Außerdem ist anzugeben, ob und welche Mahlzeiten dir vom Arbeitgeber oder Geschäftspartner gestellt wurden. Diese Angabe ist für die korrekte Berechnung der Mahlzeitenkürzung erforderlich. Selbstständige sollten die Daten in einer formgerechten Reisekostenabrechnung festhalten. tripfix erstellt diese Dokumentation automatisch als PDF.