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Reisekostenabrechnung für Fotografen

Du fährst zu Shootings, Workshops und Hochzeiten in ganz Deutschland. tripfix rechnet deine Fahrtkosten, Verpflegung und Übernachtungen automatisch ab, damit du dich aufs Fotografieren konzentrieren kannst.

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Das Problem: Reisekosten als Fotograf abrechnen

Shooting in Hamburg, Workshop in Berlin

Deine Aufträge führen dich quer durch Deutschland. Jede Fahrt ist anders: andere Strecke, andere Dauer, anderer Auftraggeber. Das manuell abzurechnen kostet mehr Zeit als die Nachbearbeitung.

Equipment im Auto, Pauschalen im Kopf

Du fährst mit dem eigenen PKW, weil Kamera, Licht und Stative mit müssen. Kilometerpauschale, Verpflegungsmehraufwand, Mahlzeitenkürzung: weißt du, was dir zusteht?

Unregelmäßige Reisen, regelmäßiger Aufwand

Mal drei Shootings in einer Woche, dann zwei Wochen nichts. Die Abrechnungen stapeln sich und vor der Steuererklärung wird es hektisch.

So hilft dir tripfix

Equipment-Fahrten einfach abrechnen

Schwere Kamera-Ausrüstung = eigener PKW. tripfix berechnet die Kilometerpauschale automatisch korrekt, auch für 200-km-Fahrten zu Shootings.

Unregelmäßige Aufträge, saubere Abrechnungen

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Steuerberater-ready PDF

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Steuertipps für Fotografen

Shooting vor Ort: Welche Reisekosten kann ich absetzen?
Als Fotograf kannst du bei Shootings vor Ort grundsätzlich alle Reisekosten als Betriebsausgabe absetzen. Dazu gehören die Kilometerpauschale für die Fahrt zum Shooting-Ort (einheitlich 0,30 Euro pro Kilometer, Hin- und Rückfahrt), der Verpflegungsmehraufwand bei ganztägigen Aufträgen (14 Euro ab 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro ab 24 Stunden) und Übernachtungskosten bei mehrtägigen Shootings. Für den Transport deiner Ausrüstung gibt es keine separate Pauschale, die Kilometerpauschale deckt das bereits ab. Auch Parkgebühren am Shooting-Ort sind absetzbar, ebenso Mautgebühren auf dem Weg dorthin. Wichtig ist die Dokumentation: Notiere zu jedem Shooting Datum, Ort, Auftraggeber und Abwesenheitszeit. tripfix erstellt diese Aufstellung automatisch und berechnet alle Pauschalen korrekt nach aktuellem Steuerrecht.
Hochzeitsfotografie: Besonderheiten bei der Abrechnung
Hochzeitsshootings haben steuerliche Besonderheiten, die du kennen solltest. Ein typischer Hochzeitstag dauert 10 bis 15 Stunden, damit liegst du über der 8-Stunden-Grenze und erhältst 14 Euro Verpflegungsmehraufwand. Liegt die Location weit entfernt, kann eine Übernachtung sinnvoll sein: Dann wird der Vortag zum Anreisetag (14 Euro) und der Hochzeitstag zum Abreisetag (14 Euro) oder vollen Tag (28 Euro). Vergiss nicht: Auch das Vorgespräch mit dem Brautpaar ist eine eigenständige Dienstreise mit eigenen Pauschalen. Die Fahrt zur Location-Besichtigung ebenso. Über das Jahr gerechnet summieren sich bei 20 bis 30 Hochzeiten schnell erhebliche Beträge. Ein weiterer Punkt: Wenn du am Hochzeitsbuffet mitisst, gilt das als gestellte Mahlzeit, der VMA wird dann um 40 Prozent für Mittag oder Abendessen gekürzt.
Workshop-Reisen als Fortbildung absetzen
Wenn du als Fotograf zu Workshops, Messen oder Fortbildungen reist, kannst du die gesamten Reisekosten als Betriebsausgabe absetzen. Das umfasst die Kilometerpauschale oder Bahntickets für die Anreise, den Verpflegungsmehraufwand für die Dauer der Veranstaltung und Übernachtungskosten bei mehrtägigen Events. Zusätzlich ist die Teilnahmegebühr selbst eine Betriebsausgabe. Ein zweitägiger Fotografie-Workshop in einer anderen Stadt bedeutet also: Anreisetag 14 Euro VMA, Abreisetag 14 Euro VMA, plus Kilometer, plus Hotel, plus Workshopgebühr. Auch der Besuch von Fachmessen wie der Photokina oder Imaging-Events zählt als berufliche Fortbildung. Bewahre die Anmeldebestätigung und das Programm als Nachweis auf. Selbst Online-Workshops, zu denen du in einen Coworking-Space fährst, können Fahrtkosten auslösen, wenn der Ort nicht deine erste Tätigkeitsstätte ist.
Fotograf mit Studio vs. ohne Studio: steuerliche Unterschiede
Ob du ein eigenes Studio hast oder nicht, beeinflusst deine Reisekostenabrechnung erheblich. Ohne Studio arbeitest du von zu Hause aus, jeder Kundenbesuch, jedes Shooting vor Ort und jede Location-Besichtigung ist automatisch eine Dienstreise mit vollen Pauschalen. Du bekommst die Kilometerpauschale für Hin- und Rückfahrt und Verpflegungsmehraufwand bei ausreichender Abwesenheit. Mit eigenem Studio wird dein Studio zur ersten Tätigkeitsstätte. Die tägliche Fahrt von der Wohnung zum Studio fällt dann unter die Entfernungspauschale, nur der einfache Weg zählt. Fährst du aber vom Studio zu einem Kunden oder Shooting-Ort, ist das wieder eine Dienstreise mit vollen Pauschalen. Die Mietkosten für das Studio sind natürlich separat als Betriebsausgabe absetzbar. Viele Fotografen ohne regelmäßige Studionutzung entscheiden sich bewusst gegen ein festes Studio, um durchgehend von der günstigeren Dienstreise-Regelung zu profitieren.

Rechenbeispiel: Hochzeitsshooting in München

Hochzeitsshooting in München (120 km entfernt), ganzer Tag 7:00 bis 22:00, keine Übernachtung.

VMA: 15 Stunden Abwesenheit → 14,00 €
Kilometer: 120 km hin + 120 km zurück = 240 km × 0,30 € = 72,00 €
Gesamt: 86,00 € für einen Auftrag

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Häufige Fragen für Fotografen

Kann ich als Fotograf die Fahrt zum Vorgespräch absetzen?
Ja, die Fahrt zum Vorgespräch mit einem potenziellen Kunden ist eine Dienstreise und damit voll absetzbar. Das gilt unabhängig davon, ob der Auftrag am Ende zustande kommt oder nicht. Du kannst die Kilometerpauschale für die gesamte Strecke (Hin- und Rückfahrt) geltend machen: einheitlich 0,30 Euro pro Kilometer. Dauert das Vorgespräch plus Fahrzeit mehr als acht Stunden, steht dir zusätzlich der Verpflegungsmehraufwand von 14 Euro zu. Wichtig: Dokumentiere den Termin mit Datum, Ort und Gesprächspartner. Ein kurzer Vermerk im Kalender oder eine E-Mail-Bestätigung reicht als Nachweis. tripfix erfasst diese Fahrten genauso wie Shooting-Fahrten und berechnet alle Pauschalen automatisch.
Zählt eine Location-Besichtigung als Dienstreise?
Ja, eine Location-Besichtigung im Rahmen eines Auftrags zählt steuerlich als Dienstreise. Das gilt für die Besichtigung von Hochzeitslocations, Event-Venues, Firmengeländen oder Outdoor-Locations. Voraussetzung ist, dass die Besichtigung beruflich veranlasst ist, also im Zusammenhang mit einem konkreten oder geplanten Auftrag steht. Du kannst die Kilometerpauschale für die gesamte Fahrt absetzen, bei ganztägigen Besichtigungen auch den Verpflegungsmehraufwand. Selbst wenn du mehrere Locations an einem Tag besichtigst, zählt die gesamte Tour als eine Dienstreise. Notiere dir den Anlass der Besichtigung und den zugehörigen Auftrag. Auch Scouting-Fahrten für eigene Projekte oder Portfolio-Arbeiten sind als Betriebsausgabe absetzbar, solange ein beruflicher Bezug erkennbar ist. Dokumentiere den Zweck sorgfältig für deine Unterlagen.
Wie rechne ich mehrtägige Shooting-Reisen ab?
Bei mehrtägigen Shooting-Reisen gelten die regulären Regeln für mehrtägige Dienstreisen. Der Anreisetag zählt pauschal mit 14 Euro Verpflegungsmehraufwand, jeder volle Zwischentag mit 28 Euro, und der Abreisetag wieder mit 14 Euro. Die Kilometerpauschale berechnest du für die gesamte Strecke von deiner Wohnung oder deinem Studio zum Einsatzort und zurück. Übernachtungskosten setzt du mit Beleg ab, bewahre alle Hotelrechnungen auf. Wenn der Auftraggeber Hotel oder Mahlzeiten stellt, musst du den VMA entsprechend kürzen: 20 Prozent für Frühstück, je 40 Prozent für Mittag- und Abendessen. Ein Beispiel: Dreitägiges Firmenshooting mit zwei Übernachtungen ergibt 14 + 28 + 14 = 56 Euro VMA vor Kürzungen, plus Kilometerpauschale und Hotelkosten. tripfix berechnet alle Kürzungen automatisch.

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