Auslandspauschalen 2026
Tagegeld Frankreich 2026
Frankreich ist nach Österreich und der Schweiz das beliebteste europäische Geschäftsreiseziel für deutsche Selbstständige. Paris als Wirtschaftsmetropole, Straßburg als EU-Standort und Lyon als Industriezentrum sind klassische Reiseziele. Die Auslandspauschalen für Frankreich liegen mit 53 Euro Tagessatz im oberen Mittelfeld und reflektieren die hohen Lebenshaltungskosten in den großen Städten.
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Die folgenden Werte gelten 2026 nach dem aktuellen BMF-Schreiben für Reisen nach Frankreich. Alle Beträge sind steuerfreie Pauschalen, also ohne Einzelnachweis abrechenbar.
| Pauschale | Betrag 2026 |
|---|---|
| Voller Tag (24 Stunden Abwesenheit) | 53,00 € |
| An- oder Abreisetag (mehrtägig) bzw. 8 bis 24 Stunden | 36,00 € |
| Übernachtungspauschale (pro Nacht, ohne Beleg) | 105,00 € |
Quelle: BMF-Schreiben zu Auslandstagegeldern und Auslandsübernachtungsgeldern. Maßgeblich ist immer das jeweils aktuelle BMF-Schreiben auf bundesfinanzministerium.de.
Hinweis zur Währung: Frankreich nutzt den Euro, eine Währungsumrechnung entfällt. Beachte allerdings, dass viele französische Restaurants und Hotels den Service inkludieren, separate Trinkgelder also nicht zwingend erwartet werden.
Mitternachtsregel bei Reisen nach Frankreich
Bei mehrtägigen Reisen oder Rundreisen durch mehrere Länder bestimmt die Mitternachtsregel (§ 9 Abs. 4a Satz 5 EStG) die maßgebliche Pauschale. Es zählt das Land, in dem du dich um 24:00 Uhr aufhältst. Für den Tag der Rückkehr nach Deutschland gilt der Satz des letzten Reiselandes vor Heimkehr, in diesem Fall also der Satz für Frankreich.
Praktisches Beispiel: Du fliegst Sonntagabend nach Paris, hältst dich Montag bis Mittwoch dort auf und reist Donnerstagmittag zurück. Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch giltst du als „in Frankreich um 24:00 Uhr“. Für den Donnerstag (Rückreisetag) gilt der reduzierte Satz von Frankreich, nicht der deutsche Inlandssatz.
Besonderheiten und Stadt-Differenzen
Das BMF weist für Paris samt Umland einen eigenen, erhöhten Satz aus. Für alle übrigen französischen Orte gilt der allgemeine Frankreich-Satz. Bei Reisen, die mehrere Regionen umfassen, ist der Übernachtungsort um 24:00 Uhr maßgeblich.
Beispielrechnung
Beispiel: Drei Tage Messe in Paris
Sonntagnachmittag fliegst du nach Paris, Montag und Dienstag besuchst du eine Fachmesse, Mittwochmorgen geht der Rückflug. Für Sonntag und Mittwoch gilt der reduzierte Anreise- bzw. Abreisesatz, für Montag und Dienstag der volle Tagessatz. Drei Hotelnächte werden entweder pauschal oder mit der höheren Hotelrechnung abgerechnet.
Verpflegung:
- Anreisetag (reduziert): 36,00 €
- 2 volle Tage à 53,00 €: 106,00 €
- Abreisetag (reduziert): 36,00 €
- Summe Verpflegung: 178,00 €
Übernachtung (3 Nächte):
- Pauschal: 3 × 105,00 € = 315,00 €
- Alternativ: tatsächliche Hotelrechnung (meist günstiger bei Großstädten)
Gerechnet mit dem allgemeinen Landessatz nach BMF-Schreiben.
Häufige Fragen zu Pauschalen für Frankreich
Wie hoch ist das Tagegeld für Frankreich 2026?
Der allgemeine Frankreich-Satz beträgt 2026 53 Euro für einen vollen Tag und 36 Euro für An- und Abreisetage. Für Paris samt Umland gilt ein erhöhter Satz, der im aktuellen BMF-Schreiben aufgeführt ist.
Paris hat einen eigenen Satz: warum?
Paris zählt zu den teuersten Hauptstädten Europas. Hotelpreise und Restaurantkosten liegen deutlich über dem französischen Landesdurchschnitt. Das BMF gleicht das mit erhöhten Pauschalen aus, ähnlich wie bei London, Mailand oder Madrid.
Übernachtungspauschale in Paris: reicht sie aus?
Für Hotels in zentraler Pariser Lage reicht die Pauschale meist nicht aus, ein Mittelklassehotel kostet oft 150 bis 250 Euro pro Nacht. Reiche stattdessen die Hotelrechnung als tatsächliche Übernachtungskosten ein. Die Pauschale lohnt sich nur bei sehr günstigen Unterkünften oder bei Übernachtung bei Bekannten ohne Beleg.
TGV-Ticket nach Paris: wo trage ich es ein?
Bahntickets, Flugtickets und ähnliche Verkehrskosten werden als tatsächliche Reisekosten mit Beleg abgerechnet, nicht über eine Kilometerpauschale. Die Buchungsbestätigung der SNCF oder Deutsche Bahn dient als Beleg und ist 8 Jahre aufzubewahren (seit 2025, Viertes Bürokratieentlastungsgesetz).
Frühstück im Pariser Hotel inklusive: Kürzung?
Ja, wenn das Frühstück im Hotelpreis enthalten ist, wird die Verpflegungspauschale um 20 Prozent des maßgeblichen vollen Tagessatzes gekürzt. Das gilt auch dann, wenn du das Frühstück gar nicht in Anspruch nimmst. Maßgeblich ist nur, dass es zur Verfügung gestellt wurde.
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