Zum Inhalt springen

Auslöse-Rechner: Auslöse berechnen, versteuern und richtig aufteilen

Von Markus Kopka, Gründer von tripfix · Stand:

Mit dem Rechner berechnen Betriebe die Auslöse ihrer Monteure: Auslöse pro Tag, Dauer und Einsatzland eingeben, der Rechner teilt sie in die drei steuerlichen Töpfe auf. Inland und 45 Länder nach dem aktuellen BMF-Schreiben, mit gestellten Mahlzeiten und Dreimonatsfrist. Kostenlos, ohne Anmeldung, es wird nichts gespeichert.

Kurz gesagt

Auslöse ist bis zur Verpflegungspauschale steuerfrei, im Inland 14,00 € für An- und Abreisetage und 28,00 € für volle Tage. Den Teil darüber kann der Arbeitgeber bis zur Höhe der ungekürzten Pauschale mit 25 Prozent pauschal versteuern, der Rest ist Arbeitslohn. Nach drei Monaten am selben Einsatzort ist die gesamte Auslöse für Verpflegung steuerpflichtig.

Gestellte Mahlzeiten gelten für jeden Tag des Einsatzes. Deckt die Auslöse auch die Übernachtung ab, hier nur den Verpflegungsanteil eingeben.

Steuerfrei

112,00 €

bis zur Verpflegungspauschale

Pauschal versteuerbar

64,00 €

Pauschalsteuer 25 %: 16,00 €

Steuerpflichtig

24,00 €

regulärer Arbeitslohn

TagAnzahlPauschaleSteuerfreiPauschalSteuerpflichtig
An- und Abreisetag214,00 €14,00 €14,00 €12,00 €
Voller Tag328,00 €28,00 €12,00 €0,00 €

Beträge je Tag. Summe der gezahlten Auslöse: 200,00 €. Die Pauschalsteuer versteht sich ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Das für alle Monteure, jeden Monat, fertig fürs Lohnbüro?

Die Betriebsversion von tripfix rechnet das automatisch je Mitarbeiter und Einsatzort.

Frühzugang ansehen

So wird Auslöse steuerlich aufgeteilt

  1. 1. Steuerfrei bis zur Verpflegungspauschale des Tages, nach Abzug gestellter Mahlzeiten (§ 3 Nr. 16 EStG).
  2. 2. Pauschal mit 25 Prozent versteuerbar ist der Teil darüber, höchstens noch einmal in Höhe der ungekürzten Pauschale (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG).
  3. 3. Steuerpflichtig ist der Rest und nach Ablauf der Dreimonatsfrist die gesamte Auslöse für Verpflegung.

Tage werden wie bei der Verpflegungspauschale gezählt: Bei mehrtägigen Einsätzen mit Übernachtung gelten der erste und der letzte Tag als An- und Abreisetag, die Tage dazwischen als volle Tage. Wer abends nach Hause fährt, hat an jedem Tag einen eintägigen Einsatz. Die Pauschalen für einzelne Länder stehen auch im Auslandstagegeld-Rechner.

Häufige Fragen zur Auslöse

Was ist Auslöse?

Auslöse ist ein Tagegeld, das vor allem Handwerks- und Montagebetriebe ihren Mitarbeitern für auswärtige Einsätze zahlen. Ihre Höhe regeln Tarif- oder Arbeitsvertrag, das Steuerrecht regelt nur, wie sie behandelt wird.

Wie viel Auslöse ist steuerfrei?

Steuerfrei ist die Auslöse bis zur Verpflegungspauschale des Tages (§ 3 Nr. 16 EStG). Im Inland sind das 14,00 € für An- und Abreisetage und eintägige Einsätze über 8 Stunden und 28,00 € für volle Tage mit Übernachtung. Im Ausland gelten die Sätze des BMF je Land.

Was bedeutet Pauschalversteuerung mit 25 Prozent?

Den Teil über der Pauschale kann der Arbeitgeber mit 25 Prozent pauschal versteuern, höchstens noch einmal in Höhe der ungekürzten Pauschale (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG). Dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Was darüber hinausgeht, ist regulärer Arbeitslohn.

Was ändert sich, wenn Mahlzeiten gestellt werden?

Stellt der Arbeitgeber Mahlzeiten, sinkt der steuerfreie Teil: um 5,60 € für ein Frühstück und je 11,20 € für Mittag- und Abendessen im Inland, jeweils bemessen an der vollen Tagespauschale. Die Obergrenze für den pauschal versteuerbaren Teil richtet sich weiter nach der ungekürzten Pauschale.

Was passiert nach drei Monaten am selben Einsatzort?

Nach drei Monaten an derselben Tätigkeitsstätte entfällt die Verpflegungspauschale (§ 9 Abs. 4a Satz 6 EStG). Damit gibt es weder einen steuerfreien noch einen pauschal versteuerbaren Teil, die Auslöse für Verpflegung ist voll steuerpflichtig. Eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen lässt die Frist neu beginnen.

Und wenn die Auslöse auch die Übernachtung abdeckt?

Dann wird der Übernachtungsanteil getrennt behandelt: Ohne Beleg kann der Arbeitgeber im Inland 20 Euro je Nacht steuerfrei erstatten, im Ausland das Übernachtungsgeld des BMF, mit Beleg die tatsächlichen Kosten. Stellt der Arbeitgeber die Unterkunft, entfällt die Pauschale. Der Rechner betrachtet nur den Verpflegungsanteil.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und den Pauschalen des Bundesfinanzministeriums wieder, Stand 2026. Sie stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht. Ob und in welcher Höhe Aufwendungen im Einzelfall angesetzt werden können, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und ist mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu klären. Angaben ohne Gewähr.