Reisekostenpauschalen 2026: alle Sätze auf einen Blick
Verpflegung, Kilometer, Übernachtung und Ausland: alle Pauschalen für Reisekosten in einer Tabelle, mit Rechtsgrundlage und dem Weg zur ausführlichen Erklärung.
Von Markus Kopka ·
Die wichtigsten Reisekostenpauschalen 2026: 14 € oder 28 € Verpflegung je Tag und 0,30 € je gefahrenem Kilometer mit dem eigenen Auto.
- Verpflegung, mehr als 8 Stunden oder An- und Abreisetag
- 14 €
- Verpflegung, voller Tag
- 28 €
- Eigenes Auto, je gefahrenem Kilometer
- 0,30 €
- Übernachtung, nur bei Erstattung durch den Arbeitgeber
- 20 €
Inland, Stand 2026. Die vollständige Tabelle mit Kürzungen steht in Abschnitt 1.
1. Welche Reisekostenpauschalen gelten 2026?
Reisekosten bestehen aus vier Kostenarten: Fahrtkosten, Verpflegung, Übernachtung und Reisenebenkosten. Für zwei davon gibt es feste Pauschalen, die du ohne Beleg ansetzt: die Verpflegungspauschale und die Kilometerpauschale für das eigene Fahrzeug. Für die Übernachtung gibt es eine Pauschale nur bei Erstattung durch den Arbeitgeber. Nebenkosten wie Parkgebühren zählen immer mit dem Betrag laut Beleg.
| Pauschale | Betrag |
|---|---|
| Verpflegung, eintägig mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit | 14 € |
| Verpflegung, An- und Abreisetag einer Reise mit Übernachtung | 14 € |
| Verpflegung, voller Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit | 28 € |
| Kürzung je gestelltem Frühstück (20 Prozent) | −5,60 € |
| Kürzung je gestelltem Mittag- oder Abendessen (40 Prozent) | −11,20 € |
| Eigenes Auto, je gefahrenem Kilometer | 0,30 € |
| Motorrad oder Motorroller, je gefahrenem Kilometer | 0,20 € |
| Übernachtung je Nacht, nur bei Erstattung durch den Arbeitgeber | 20 € |
2. Verpflegungspauschale: 14 oder 28 Euro je Tag
Wie viel Verpflegungspauschale du bekommst, hängt nur davon ab, wie lange du von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte weg bist. Ein voller Tag bringt 28 €, eine eintägige Reise mit mehr als 8 Stunden und der An- und Abreisetag bringen je 14 €. Gestellte Mahlzeiten kürzen den Betrag, nach drei Monaten am selben Ort entfällt er. Alle Regeln, Beispiele und Sonderfälle stehen im Ratgeber zum Verpflegungsmehraufwand.
3. Kilometerpauschale: 30 Cent je gefahrenem Kilometer
Fährst du mit dem eigenen Auto, setzt du 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer an, Hin- und Rückfahrt zusammen, mit Motorrad oder Motorroller 0,20 €. Bahn, Flug und Taxi zählen mit dem Preis laut Beleg. Einzelheiten stehen im Ratgeber zur Kilometerpauschale.
Die Pendlerpauschale für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte ist keine Reisekostenpauschale. Sie hat einen anderen Satz und zählt nur die einfache Strecke. Wie du beide in der Steuererklärung trennst, erklärt der Ratgeber zur Kilometerpauschale in der Steuererklärung.
4. Übernachtungspauschale: nur bei Erstattung durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber darf für jede Übernachtung im Inland 20 € steuerfrei zahlen, ohne dass du einen Beleg vorlegst (R 9.7 Abs. 3 LStR). In deiner eigenen Steuererklärung und als Selbstständiger gibt es diese Pauschale nicht, dort zählen die tatsächlichen Kosten laut Hotelrechnung. Mehr dazu im Ratgeber zu den Übernachtungskosten.
5. Auslandspauschalen: eigene Sätze je Land
Für Reisen ins Ausland gelten statt der Inlandssätze länderweise Pauschalen für Verpflegung und Übernachtung, die das Bundesfinanzministerium per Schreiben bekannt gibt, für 2026 mit Schreiben vom 5. Dezember 2025. Die Kilometerpauschale bleibt im Ausland gleich. Alle Länder und die Sätze je Tag findest du bei den Auslandspauschalen 2026.
6. Reisekosten pauschal abrechnen: was ohne Beleg geht
Pauschal und ohne Beleg rechnest du die Verpflegung und die Kilometer mit dem eigenen Fahrzeug ab. Dafür brauchst du eine Aufstellung mit Datum, Ziel, Anlass, Abfahrt und Rückkehr mit Uhrzeit sowie den gefahrenen Kilometern. Eine Pauschale für die ganze Reise gibt es nicht: Jede Kostenart wird für sich berechnet.
Ein Beispiel: Zwei Tage beim Kunden, 150 km einfache Strecke mit dem eigenen Auto, eine Übernachtung in einem Hotel mit Frühstück, das der Arbeitgeber gebucht hat. Das ergibt 90 € Kilometerpauschale für 300 km und 22,40 € Verpflegung (14 € am Anreisetag, 14 € abzüglich 5,60 € am Abreisetag), zusammen 112,40 €. Die Hotelrechnung kommt mit dem echten Betrag dazu. In der Probeabrechnung rechnest du alle Pauschalen deiner Reise in einem Durchgang aus.
7. Für wen gelten die Pauschalen?
Arbeitnehmer setzen die Pauschalen als Werbungskosten an, soweit der Arbeitgeber sie nicht steuerfrei erstattet hat. Was du dir zurückholen kannst, steht im Ratgeber Reisekosten als Arbeitnehmer. Arbeitgeber dürfen die Pauschalen steuerfrei zahlen (§ 3 Nr. 16 EStG), Einzelheiten zur Verpflegungspauschale vom Arbeitgeber.
Selbstständige und Unternehmer buchen dieselben Pauschalen als Betriebsausgabe. Für die Verpflegung verweist § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG ausdrücklich auf die Sätze für Arbeitnehmer. Wo die Beträge in der Steuererklärung stehen, erklärt der Ratgeber zum Reisekostenrecht.
8. Häufige Fragen
- Wie hoch ist die Reisekostenpauschale pro Tag?
- Eine Tagespauschale für die ganze Reise gibt es nicht. Pro Tag gibt es die Verpflegungspauschale: im Inland 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit und am An- und Abreisetag, 28 € für einen vollen Tag. Fahrt- und Übernachtungskosten kommen gesondert dazu.
- Gibt es eine Reisekostenpauschale für Selbstständige?
- Ja, dieselben Sätze wie für Arbeitnehmer: 14 € und 28 € für Verpflegung und 0,30 € je gefahrenem Kilometer mit dem eigenen Auto. Die Übernachtungspauschale von 20 € gilt für Selbstständige nicht, sie setzen die Hotelkosten laut Rechnung an.
- Kann man Reisekosten pauschal abrechnen?
- Teilweise. Verpflegung und Kilometer mit dem eigenen Fahrzeug werden pauschal ohne Beleg abgerechnet. Übernachtung, Bahn, Flug und Nebenkosten wie Parkgebühren zählen mit dem tatsächlichen Betrag laut Beleg. Nur der Arbeitgeber darf die Übernachtung im Inland pauschal erstatten.
- Darf der Arbeitgeber mehr als die Pauschalen zahlen?
- Ja, aber der Teil über der Pauschale ist dann grundsätzlich steuerpflichtiger Arbeitslohn. Bei der Verpflegung kann der Arbeitgeber den Mehrbetrag bis zur Höhe der Pauschale mit 25 Prozent pauschal versteuern (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG).
- Haben sich die Reisekostenpauschalen 2026 geändert?
- Im Inland nicht. Die Verpflegungspauschalen von 14 € und 28 € gelten seit 2020, die Kilometerpauschale von 0,30 € ebenfalls. Geändert hat sich 2026 die Pendlerpauschale, die keine Reisekostenpauschale ist. Die Auslandssätze legt das Bundesfinanzministerium regelmäßig neu fest.
Diese Seite gibt allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und den Pauschalen des Bundesfinanzministeriums wieder, Stand 2026. Sie stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht. Ob und in welcher Höhe Aufwendungen im Einzelfall angesetzt werden können, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und ist mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu klären. Angaben ohne Gewähr.