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Reisekosten als Arbeitnehmer 2026: was der Chef erstattet und was du in der Steuererklärung holst

Welche Reisekosten der Arbeitgeber steuerfrei zahlen darf, wie du die Differenz als Werbungskosten absetzt und welche Angaben du dafür brauchst.

Von Markus Kopka ·

Was dein Arbeitgeber nicht erstattet, holst du über die Steuererklärung: bis zu 0,30 € je Kilometer und 28 € Verpflegung je vollem Tag.

Dienstreise mit dem eigenen Auto, je gefahrenem Kilometer
0,30 €
Verpflegung, mehr als 8 Stunden oder An- und Abreisetag
14 €
Verpflegung, voller Tag
28 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag, wird ohne Nachweis abgezogen
1.230 €

Inland, Stand 2026. Rechtsgrundlage § 3 Nr. 16, § 9 und § 9a EStG.

1. Welche Reisekosten hast du als Arbeitnehmer?

Reisekosten entstehen, wenn du beruflich außerhalb deiner Wohnung und deiner ersten Tätigkeitsstätte tätig bist, etwa beim Kunden, auf einer Messe oder auf einer Baustelle. Steuerlich heißt das Auswärtstätigkeit. Dazu gehören vier Kostenarten:

  • Fahrtkosten: mit dem eigenen Auto 0,30 € je gefahrenem Kilometer, sonst der Fahrpreis laut Beleg
  • Verpflegungsmehraufwand: 14 € oder 28 € je Tag, ohne Beleg
  • Übernachtungskosten: der Betrag laut Hotelrechnung, ohne Frühstück
  • Reisenebenkosten wie Parkgebühren oder Maut, mit Beleg

Der tägliche Weg zur ersten Tätigkeitsstätte gehört nicht dazu, dafür gibt es die Pendlerpauschale von 0,38 € je Entfernungskilometer. Wann eine Fahrt als Dienstreise zählt, erklärt der Ratgeber zur Dienstreise.

2. Was der Chef steuerfrei erstatten darf

Ein privater Arbeitgeber darf dir Reisekosten steuerfrei erstatten, soweit sie die Beträge nicht übersteigen, die du selbst als Werbungskosten abziehen könntest (§ 3 Nr. 16 EStG). Für die Übernachtung im Inland darf er statt der Hotelrechnung auch pauschal 20 € je Nacht zahlen (R 9.7 Abs. 3 LStR). Was darüber hinausgeht, ist grundsätzlich steuerpflichtiger Lohn.

Ob dein Arbeitgeber überhaupt Reisekosten erstatten muss, regelt nicht das Steuerrecht, sondern dein Arbeitsvertrag, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Die Sicht des Betriebs beschreiben die Ratgeber zur Fahrtkostenerstattung und zur Verpflegungspauschale vom Arbeitgeber.

3. Differenz geltend machen, wenn der Arbeitgeber weniger zahlt

Zahlt dein Arbeitgeber weniger als die steuerlichen Sätze oder gar nichts, setzt du die Differenz in deiner Steuererklärung als Werbungskosten an (§ 9 EStG). Was er steuerfrei erstattet hat, darfst du nicht noch einmal abziehen (§ 3c Abs. 1 EStG, für die Verpflegung § 9 Abs. 4a Satz 11 EStG). Die Rechnung ist deshalb immer: zulässiger Betrag minus steuerfreie Erstattung.

Ein Beispiel: drei Tage beim Kunden, 150 km einfache Strecke mit dem eigenen Auto, zwei Nächte in einem Hotel mit Frühstück, das der Arbeitgeber gebucht und bezahlt hat. Er erstattet 0,20 € je Kilometer und keine Verpflegung.

Beispiel: was du als Werbungskosten ansetzen kannst
PositionZulässigErstattetDifferenz
300 km × 0,30 €90 €60 €30 €
Verpflegung 14 € + 28 € + 14 €, zweimal 5,60 € Kürzung44,80 €0 €44,80 €
Werbungskosten aus dieser Reise74,80 €
Das Frühstück kürzt die Pauschale, weil der Arbeitgeber es über das gebuchte Hotel gestellt hat. Das Hotel selbst hat er bezahlt, es taucht deshalb nicht auf.

Die Werbungskosten wirken sich nur aus, soweit sie zusammen mit allen anderen, etwa der Pendlerpauschale, über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € liegen (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a EStG).

4. Wo die Reisekosten in die Steuererklärung gehören

Reisekosten trägst du in der Anlage N bei den Werbungskosten ein, im Abschnitt zu den Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten. Fahrtkosten, Übernachtung, Nebenkosten und Verpflegung stehen dort getrennt, die steuerfreie Erstattung des Arbeitgebers ziehst du ab. Die Zeilennummern ändern sich jedes Jahr, maßgebend ist die Anleitung zur Anlage N des jeweiligen Jahres.

Steuerfrei gezahlte Verpflegungszuschüsse bescheinigt der Arbeitgeber auf deiner Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b Abs. 1 Satz 2 Nr. 10 EStG). Erstattete Fahrt- und Hotelkosten stehen dort nicht, dafür brauchst du seine Abrechnungen. Wie Kilometer und Arbeitsweg getrennt werden, erklärt der Ratgeber zur Kilometerpauschale in der Steuererklärung.

5. Was in deine Reisekostenabrechnung gehört

Ob für den Arbeitgeber oder für die Steuererklärung, eine Aufstellung je Reise braucht diese Angaben:

  • Datum, Reiseziel und beruflicher Anlass
  • Abfahrt und Rückkehr mit Uhrzeit, daraus ergeben sich die Tagespauschalen
  • gestellte Mahlzeiten je Tag
  • gefahrene Kilometer und Verkehrsmittel, bei Bahn, Flug und Hotel der Beleg
  • was der Arbeitgeber davon erstattet hat

Ein ausgefülltes Muster zeigt das Formular zur Reisekostenabrechnung. In der Probeabrechnung trägst du deine Reise ohne Konto ein und siehst alle Pauschalen und Kürzungen sofort.

6. Häufige Fragen

Muss mein Arbeitgeber Reisekosten erstatten?
Das Steuerrecht verpflichtet ihn nicht. Ein Anspruch ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Erstattet er nichts, kannst du die Reisekosten als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen.
Kann ich als Angestellter Verpflegungsmehraufwand absetzen?
Ja, soweit der Arbeitgeber ihn nicht steuerfrei erstattet hat. Im Inland sind das 14 € bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit und am An- und Abreisetag sowie 28 € für einen vollen Tag, gekürzt um gestellte Mahlzeiten.
Welche Kilometerpauschale gilt für Arbeitnehmer?
Für Dienstreisen mit dem eigenen Auto 0,30 € je gefahrenem Kilometer, für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte die Pendlerpauschale von 0,38 € je Kilometer der einfachen Entfernung.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber mehr als die Pauschalen zahlt?
Der Teil über den steuerlichen Sätzen ist grundsätzlich steuerpflichtiger Lohn und erscheint in deiner Lohnabrechnung. Bei der Verpflegung kann der Arbeitgeber einen Teil davon mit 25 Prozent pauschal versteuern. Für die Steuererklärung bleibt dann nichts übrig.
Brauche ich für die Steuererklärung eine Bescheinigung vom Arbeitgeber?
Vorgeschrieben ist sie nicht. Steuerfreie Verpflegungszuschüsse stehen auf der Lohnsteuerbescheinigung. Für alles andere reichen deine Aufstellung der Reisen und die Abrechnungen des Arbeitgebers, aus denen hervorgeht, was er erstattet hat. Das Finanzamt kann diese Unterlagen anfordern.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und den Pauschalen des Bundesfinanzministeriums wieder, Stand 2026. Sie stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht. Ob und in welcher Höhe Aufwendungen im Einzelfall angesetzt werden können, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und ist mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu klären. Angaben ohne Gewähr.