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Vorlagen und Muster

Reisekostenabrechnung Formular: kostenlos ausfüllen

Ein Formular, das nur Felder hat, verschiebt die Arbeit zu dir. Das hier rechnet mit: Kilometerpauschale, Reisetage und Mahlzeitenkürzung entstehen automatisch, du trägst nur ein, was nur du weißt.

Zweitägige Fortbildung mit Bahnfahrt

Musterabrechnung

Zweitägige Fortbildung mit Bahnfahrt

Ausgefülltes Muster einer Reisekostenabrechnung, vollständig gerechnet
NameSofia Beispiel, Ringstraße 8, 70173 Stuttgart
ReisezielNürnberg
ReisezweckFortbildung, Zertifikatskurs
Zeitraum05.10.2026, 08:10 Uhr bis 06.10.2026, 17:45 Uhr
Fahrtkosten
Stuttgart nach Nürnberg210 km hin und zurück, eigener PKW, 0,30 €/km126,00 €
Verpflegungsmehraufwand
05.10.2026An- und Abreisetag, 14,00 €14,00 €
06.10.2026An- und Abreisetag, 14,00 €, abzüglich gestellter Mahlzeiten 5,60 €8,40 €
Übernachtung und Nebenkosten
Hotel, 1 Nacht, Übernachtung ohne FrühstückHotel / Übernachtung, Beleg vorhanden, 05.10.202698,00 €
Parkgebühr TagungshausMaut / Vignette, Beleg vorhanden, 06.10.20269,00 €
Erstattungsbetrag gesamt255,40 €
Diese Abrechnung mit deinen Zahlen

Ohne Konto, ohne E-Mail-Adresse. Das Ergebnis siehst du sofort.

Alle Beträge dieser Musterabrechnung sind mit demselben Rechner erzeugt, den tripfix auch für echte Abrechnungen nutzt: 420 gefahrene Kilometer. Gerechnet mit den Sätzen für 2026: eigener PKW 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer, Motorrad 0,20 Euro. Verpflegungsmehraufwand im Inland 14 Euro ab 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro ab 24 Stunden, 14 Euro am An- und Abreisetag (Paragraf 9 Absatz 4a EStG). Kürzung bei gestellten Mahlzeiten 20 Prozent für Frühstück sowie je 40 Prozent für Mittag- und Abendessen, immer bezogen auf den vollen Tagessatz von 28 Euro.

Warum hier keine Datei zum Download steht

Ein PDF-Formular zum Ausdrucken kann die Pauschalen nicht kennen und nicht nachrechnen. Genau daran scheitern die meisten ausgefüllten Abrechnungen: an einer falschen Zahl, nicht an einem fehlenden Feld.

Welche Felder ein vollständiges Formular braucht

Name und Anschrift des Reisenden, Reiseziel, Reisezweck, Datum und Uhrzeit von Abfahrt und Rückkehr, die gefahrenen Kilometer je Abschnitt mit Verkehrsmittel, die Reisetage mit Abwesenheitsdauer und gestellten Mahlzeiten, Übernachtungskosten sowie Nebenkosten mit Beleg.

Uhrzeiten nicht vergessen

Die Abwesenheitsdauer entscheidet über den Verpflegungsmehraufwand. Ohne Uhrzeiten lässt sich nicht belegen, ob eine eintägige Reise über acht Stunden gedauert hat, und damit entfällt der Anspruch im Zweifel ganz.

Häufige Fragen

Gibt es ein amtliches Formular für die Reisekostenabrechnung?

Ein amtlich vorgeschriebenes Formular für die Reisekostenabrechnung gibt es nicht. Die Anforderungen ergeben sich aus den allgemeinen Aufzeichnungspflichten: Die Angaben müssen vollständig und nachvollziehbar sein. Die äußere Form ist nicht geregelt.

Muss das Formular unterschrieben werden?

Für Selbstständige, die eigene Reisekosten als Betriebsausgabe ansetzen, ist keine Unterschrift nötig. In Unternehmen mit Angestellten verlangen interne Richtlinien häufig die Unterschrift des Reisenden und eine Freigabe, das ist aber eine betriebliche und keine steuerliche Anforderung.

Brauche ich ein Konto, um die Abrechnung zu erstellen?

Nein. In der Probeabrechnung trägst du deine Reise vollständig ein, siehst das Ergebnis sofort und kannst es drucken oder als PDF sichern. Ein Konto brauchst du erst, wenn du Abrechnungen dauerhaft speichern, wiederverwenden und archivieren willst. Die ersten drei sind kostenlos.

Sind die Pauschalen aktuell?

Ja. Gerechnet wird mit den geltenden Sätzen: 0,30 Euro je Kilometer für den eigenen PKW, 0,20 Euro für das Motorrad, im Inland 14 Euro Verpflegungsmehraufwand ab 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro ab 24 Stunden und 14 Euro am An- und Abreisetag. Für Auslandsreisen rechnet tripfix mit den amtlichen Pauschalen für 45 Länder nach der BMF-Tabelle 2026.

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Eigene Reise eintragen und Ergebnis sehen

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Diese Seite gibt allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und den Pauschalen des Bundesfinanzministeriums wieder, Stand 2026. Sie stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht. Ob und in welcher Höhe Aufwendungen im Einzelfall angesetzt werden können, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und ist mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu klären. Angaben ohne Gewähr.