Zum Inhalt springen

Vorlagen und Muster

Fahrtkostenabrechnung: Vorlage und ausgefülltes Muster

Die Fahrtkostenabrechnung ist der Teil der Reisekosten, der nur die Strecke betrifft. Unten steht sie als Teil einer vollständigen Abrechnung, damit du siehst, was noch dazugehört.

Drei Fahrten in einer Woche, PKW und Motorrad

Musterabrechnung

Drei Fahrten in einer Woche, PKW und Motorrad

Ausgefülltes Muster einer Reisekostenabrechnung, vollständig gerechnet
NameTom Beispiel, Feldweg 9, 30159 Hannover
ReisezielBraunschweig, Kassel und Bielefeld
ReisezweckKundenbesuche und Aufmaß
Zeitraum21.09.2026 bis 25.09.2026
Fahrtkosten
Hannover nach Braunschweig65 km hin und zurück, eigener PKW, 0,30 €/km39,00 €
Hannover nach Kassel165 km hin und zurück, eigener PKW, 0,30 €/km99,00 €
Hannover nach Bielefeld110 km hin und zurück, Motorrad, 0,20 €/km44,00 €
Verpflegungsmehraufwand
21.09.2026Abwesenheit 8 bis 24 Stunden, 14,00 €14,00 €
23.09.2026Abwesenheit 8 bis 24 Stunden, 14,00 €14,00 €
25.09.2026Abwesenheit 8 bis 24 Stunden, 14,00 €14,00 €
Übernachtung und Nebenkosten
Parkgebühren gesamtMaut / Vignette, Beleg vorhanden, 25.09.202617,50 €
Erstattungsbetrag gesamt241,50 €
Diese Abrechnung mit deinen Zahlen

Ohne Konto, ohne E-Mail-Adresse. Das Ergebnis siehst du sofort.

Alle Beträge dieser Musterabrechnung sind mit demselben Rechner erzeugt, den tripfix auch für echte Abrechnungen nutzt: 680 gefahrene Kilometer. Gerechnet mit den Sätzen für 2026: eigener PKW 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer, Motorrad 0,20 Euro. Verpflegungsmehraufwand im Inland 14 Euro ab 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro ab 24 Stunden, 14 Euro am An- und Abreisetag (Paragraf 9 Absatz 4a EStG). Kürzung bei gestellten Mahlzeiten 20 Prozent für Frühstück sowie je 40 Prozent für Mittag- und Abendessen, immer bezogen auf den vollen Tagessatz von 28 Euro.

Warum hier keine Datei zum Download steht

Eine reine Kilometerliste vergisst regelmäßig zwei Dinge: den Verpflegungsmehraufwand, der bei jeder Reise über acht Stunden zusteht, und die Nebenkosten wie Parkgebühren und Maut.

Welche Sätze gelten

Für den eigenen PKW gelten einheitlich 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer, für das Motorrad 0,20 Euro. Der Satz ist nicht gestaffelt und gilt unabhängig von der Streckenlänge. Bei einer Dienstreise zählt die tatsächlich gefahrene Strecke, also Hinfahrt und Rückfahrt.

Bahn, Flug, Mietwagen und Taxi

Für diese Verkehrsmittel gibt es keine Pauschale. Sie werden mit dem tatsächlichen Betrag laut Beleg angesetzt und gehören deshalb nicht in die Kilometerliste, sondern zu den Belegen. Ein Dienstwagen wird ebenfalls nicht über die Kilometerpauschale abgerechnet.

Häufige Fragen

Kann ich statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten ansetzen?

Das Gesetz lässt neben der Pauschale auch den Ansatz der tatsächlichen Kosten zu. Dafür ist ein individueller Kilometersatz aus den Gesamtjahreskosten des Fahrzeugs zu ermitteln, was ein Fahrtenbuch und die vollständige Kostenaufstellung voraussetzt. Welche der beiden Methoden im Einzelfall in Betracht kommt, ist eine Frage für die steuerliche Beratung.

Zählen Umwege mit?

Beruflich veranlasste Umwege ja, private nein. Maßgeblich ist die für den beruflichen Zweck notwendige Strecke. Privat veranlasste Zusatzkilometer gehören nicht dazu.

Brauche ich ein Konto, um die Abrechnung zu erstellen?

Nein. In der Probeabrechnung trägst du deine Reise vollständig ein, siehst das Ergebnis sofort und kannst es drucken oder als PDF sichern. Ein Konto brauchst du erst, wenn du Abrechnungen dauerhaft speichern, wiederverwenden und archivieren willst. Die ersten drei sind kostenlos.

Sind die Pauschalen aktuell?

Ja. Gerechnet wird mit den geltenden Sätzen: 0,30 Euro je Kilometer für den eigenen PKW, 0,20 Euro für das Motorrad, im Inland 14 Euro Verpflegungsmehraufwand ab 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro ab 24 Stunden und 14 Euro am An- und Abreisetag. Für Auslandsreisen rechnet tripfix mit den amtlichen Pauschalen für 45 Länder nach der BMF-Tabelle 2026.

Passend dazu

Eigene Reise eintragen und Ergebnis sehen

Ohne Konto, ohne E-Mail-Adresse. Das Ergebnis kannst du drucken oder als PDF sichern.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und den Pauschalen des Bundesfinanzministeriums wieder, Stand 2026. Sie stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht. Ob und in welcher Höhe Aufwendungen im Einzelfall angesetzt werden können, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und ist mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu klären. Angaben ohne Gewähr.