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Vorlagen und Muster

Fahrtkosten als Selbstständiger abrechnen: Sätze, Regeln, fertiges Muster

Aktualisiert:

Fahrtkosten sind für die meisten Selbstständigen der größte Posten einer Reise, und der, bei dem am häufigsten der falsche Satz steht. Welcher gilt, hängt an zwei Fragen: Wohin fährst du, und wem gehört das Auto? Unten steht eine durchgerechnete Abrechnung mit drei Kundenfahrten, darunter die Regeln.

Das Wichtigste in 20 Sekunden

  • • Reise zum Kunden mit dem Privatauto: 0,30 € pro gefahrenem Kilometer, hin und zurück.
  • • Fahrt zur eigenen Betriebsstätte (Büro, Werkstatt): 0,38 € pro Kilometer, nur die einfache Strecke.
  • • Auto im Betriebsvermögen: keine Pauschale. Dann zählen die echten Kosten, und die Privatnutzung wird versteuert.
  • • Bahn, Flug, Taxi, Mietwagen: der Preis laut Beleg, bei Regelbesteuerung mit Vorsteuer.
  • • Fahrtenbuch: für die Pauschale keine Pflicht. Nachweis jeder Fahrt: ja.

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Wann online schneller ist: Eine reine Kilometerliste vergisst regelmäßig zwei Dinge: den Verpflegungsmehraufwand bei jeder Reise über acht Stunden und Nebenkosten wie Parkgebühren und Maut. Online gehören beide fest zur Abrechnung.

Fahrtkostenabrechnung Beispiel: drei Kundenfahrten in einer Woche

Musterabrechnung

Fahrtkostenabrechnung Beispiel: drei Kundenfahrten in einer Woche

Ausgefülltes Muster einer Reisekostenabrechnung, vollständig gerechnet
NameTom Beispiel, Feldweg 9, 30159 Hannover
ReisezielBraunschweig, Kassel und Bielefeld
ReisezweckKundenbesuche und Aufmaß
Zeitraum21.09.2026 bis 25.09.2026
Fahrtkosten
Hannover nach Braunschweig65 km hin und zurück, eigener PKW, 0,30 €/km39,00 €
Hannover nach Kassel165 km hin und zurück, eigener PKW, 0,30 €/km99,00 €
Hannover nach Bielefeld110 km hin und zurück, Motorrad, 0,20 €/km44,00 €
Verpflegungsmehraufwand
21.09.2026eintägig, Abwesenheit mehr als 8 Stunden, 14,00 €14,00 €
23.09.2026eintägig, Abwesenheit mehr als 8 Stunden, 14,00 €14,00 €
25.09.2026eintägig, Abwesenheit mehr als 8 Stunden, 14,00 €14,00 €
Übernachtung und Nebenkosten
Parkgebühren gesamtParkgebühr, Beleg vorhanden, 25.09.202617,50 €
Erstattungsbetrag gesamt241,50 €
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Alle Beträge dieser Musterabrechnung sind mit demselben Rechner erzeugt, den tripfix auch für echte Abrechnungen nutzt: 680 gefahrene Kilometer. Gerechnet mit den Sätzen für 2026: eigener PKW 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer, Motorrad 0,20 Euro. Verpflegungsmehraufwand im Inland 14 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro ab 24 Stunden, 14 Euro am An- und Abreisetag (Paragraf 9 Absatz 4a EStG). Kürzung bei gestellten Mahlzeiten 20 Prozent für Frühstück sowie je 40 Prozent für Mittag- und Abendessen, immer bezogen auf den vollen Tagessatz von 28 Euro.

Welcher Kilometersatz gilt?

Fährst du mit dem privaten Auto zum Kunden, auf eine Messe oder zu einer Fortbildung, ist das eine Reise: 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer, also Hin- und Rückweg, mit dem Motorrad 0,20 Euro. Fährst du dagegen zu deiner eigenen Betriebsstätte, etwa ins gemietete Büro oder in die Werkstatt, gilt die Entfernungspauschale: seit 2026 0,38 Euro je Kilometer, aber nur für die einfache Strecke. Wer zu Hause arbeitet und keine Betriebsstätte außer Haus hat, rechnet fast jede Kundenfahrt als Reise ab. Sitzt du regelmäßig beim selben Kunden, etwa an zwei Tagen pro Woche, kann dort deine erste Betriebsstätte entstehen, dann gilt für diese Fahrten die Entfernungspauschale.

Wem gehört das Auto?

Die Kilometerpauschale gilt für ein Fahrzeug im Privatvermögen. Fährst du das Auto zu mehr als 50 Prozent betrieblich, gehört es zwingend zum Betriebsvermögen. Dann gibt es keine Pauschale: Alle Kosten von Sprit bis Versicherung sind Betriebsausgaben, und die private Nutzung wird versteuert, entweder pauschal mit der Ein-Prozent-Regel oder nach Fahrtenbuch. Zwischen 10 und 50 Prozent betrieblicher Nutzung hast du die Wahl, unter 10 Prozent bleibt das Auto privat.

Bahn, Flug, Mietwagen und Taxi

Für diese Verkehrsmittel gibt es keine Pauschale. Sie zählen mit dem Betrag laut Beleg und gehören deshalb nicht in die Kilometerliste, sondern zu den Belegen. Bist du regelbesteuert, ziehst du aus Ticket und Rechnung die Vorsteuer, aus der Kilometerpauschale dagegen nicht.

Was zum Nachweis gehört

Für die Pauschale brauchst du kein Fahrtenbuch, aber jede Fahrt muss belegbar sein: Datum, Ziel, Anlass und Kilometer. Die Kilometer nimmst du aus dem Routenplaner für die übliche Strecke. Beruflich veranlasste Umwege zählen mit, private nicht. Genau diese Angaben stehen in jeder Zeile des Musters oben.

Hin- und Rückfahrt: was zählt bei Selbstständigen?

Auf einer Geschäftsreise zählt jeder gefahrene Kilometer: Hinweg, Rückweg und die Fahrten zwischen mehreren Kunden am selben Tag. Mit dem privaten Auto sind das 0,30 € für jeden vollen Kilometer. So steht es in der amtlichen Anleitung zur Anlage EÜR, der Satz entspricht dem für Arbeitnehmer aus § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a EStG. Ein Kunde 80 Kilometer entfernt ergibt hin und zurück 160 Kilometer, also 48 €. Nur auf dem Weg zur eigenen Betriebsstätte zählt die einfache Strecke, dort gilt die Entfernungspauschale von 0,38 € je Kilometer.

Wo trage ich Fahrtkosten als Selbstständiger ein?

In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Anlage EÜR, im Block Kfz-Kosten und andere Fahrtkosten. Im Vordruck 2025 steht die Kilometerpauschale für ein Auto im Privatvermögen in Zeile 71 (Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge, Nutzungseinlage). Bahn, Flug und Nahverkehr mit Beleg gehören in Zeile 70, die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte in die Zeilen 72 und 73. Die Zeilennummern können sich mit jedem Vordruck ändern. Wer bilanziert, bucht dieselben Beträge als Betriebsausgaben.

Alle Reisekosten in der Steuererklärung im Überblick

Ohne eigenes Auto: Bahn, Carsharing, Fahrrad, Auto des Partners

Bahn, Flug, Taxi, Carsharing und Mietwagen setzt du mit dem Betrag laut Beleg an, eine Pauschale gibt es dafür nicht. Für das Fahrrad gibt es keinen gesetzlichen Kilometersatz. Ansetzbar sind die tatsächlichen Kosten, anteilig nach der betrieblichen Nutzung. Beim Auto des Partners kommt es darauf an, wer die Kosten trägt. Trägst du selbst keine, kannst du für die Fahrten nichts abziehen. So hat der Bundesfinanzhof für einen Wagen aus dem Betrieb des Ehegatten entschieden (Urteil vom 15.07.2014, X R 24/12). Ob für ein Auto des Partners die Kilometerpauschale in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab und gehört in die steuerliche Beratung.

Häufige Fragen

Gilt die Entfernungspauschale von 0,38 Euro auch für Kundenfahrten?

Nein. Die 0,38 Euro je Kilometer gelten seit 2026 für die Fahrt zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte, und nur für die einfache Strecke. Fahrten zum Kunden, zur Messe oder zur Fortbildung sind Reisen: Dort zählen 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer, hin und zurück.

Kann ich Fahrtkosten an den Kunden weiterberechnen?

Ja. Die weiterberechneten Fahrtkosten sind Betriebseinnahme, deine eigenen Fahrtkosten bleiben Betriebsausgabe. Umsatzsteuerlich teilen sie den Steuersatz deiner Hauptleistung. Den Kilometersatz für die Rechnung an den Kunden vereinbart ihr frei, 0,30 Euro ist nur der steuerliche Satz für deinen eigenen Abzug.

Kann ich statt der Pauschale die tatsächlichen Kosten ansetzen?

Das Gesetz lässt neben der Pauschale auch den Ansatz der tatsächlichen Kosten zu. Dafür ist ein individueller Kilometersatz aus den Gesamtjahreskosten des Fahrzeugs zu ermitteln, was ein Fahrtenbuch und die vollständige Kostenaufstellung voraussetzt. Welche der beiden Methoden im Einzelfall in Betracht kommt, ist eine Frage für die steuerliche Beratung.

Zählen Umwege mit?

Beruflich veranlasste Umwege ja, private nein. Maßgeblich ist die für den beruflichen Zweck notwendige Strecke. Privat veranlasste Zusatzkilometer gehören nicht dazu.

Fahrtkostenpauschale für Selbstständige: Gibt es die?

Ja, in zwei Formen. Für Geschäftsreisen mit dem privaten Auto setzt du 0,30 € je gefahrenem Kilometer an, Hin- und Rückweg. Für den Weg zur eigenen Betriebsstätte gilt die Entfernungspauschale von 0,38 € je Kilometer der einfachen Strecke. Gehört das Auto zum Betriebsvermögen, gibt es kein Kilometergeld: Dann zählen die tatsächlichen Kosten, und die private Nutzung wird versteuert.

Brauche ich ein Konto, um die Abrechnung zu erstellen?

Nein. In der Probeabrechnung trägst du deine Reise vollständig ein, siehst das Ergebnis sofort und kannst es als Muster drucken. Ein Konto brauchst du, wenn du Abrechnungen ohne Wasserzeichen, dauerhaft gespeichert und wiederverwendbar willst. Die ersten drei sind kostenlos.

Sind die Pauschalen aktuell?

Ja. Gerechnet wird mit den geltenden Sätzen: 0,30 Euro je Kilometer für den eigenen PKW, 0,20 Euro für das Motorrad, im Inland 14 Euro Verpflegungsmehraufwand bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro ab 24 Stunden und 14 Euro am An- und Abreisetag. Für Auslandsreisen rechnet tripfix mit den amtlichen Pauschalen für 45 Länder nach der BMF-Tabelle 2026.

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Diese Seite gibt allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und den Pauschalen des Bundesfinanzministeriums wieder, Stand 2026. Sie stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht. Ob und in welcher Höhe Aufwendungen im Einzelfall angesetzt werden können, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und ist mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu klären. Angaben ohne Gewähr.