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Vorlagen und Muster

Reisekosten für Unternehmer und Gewerbetreibende

Aktualisiert:

Für Einzelunternehmer und Gewerbetreibende gelten dieselben Reisekostensätze wie für alle anderen. Der Unterschied liegt in der Buchung: Die Beträge mindern als Betriebsausgabe direkt den Gewinn.

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Wann online schneller ist: Wenn Zweck und Zeiten sauber dokumentiert sein müssen. Daran scheitern Geschäftsreisen in der Buchhaltung häufiger als am Beleg, und online fragt die Abrechnung beides ab.

Eintägiger Lieferantenbesuch

Musterabrechnung

Eintägiger Lieferantenbesuch

Ausgefülltes Muster einer Reisekostenabrechnung, vollständig gerechnet
NamePeter Beispiel, Industriestraße 5, 44137 Dortmund
ReisezielDüsseldorf
ReisezweckLieferantengespräch und Werksbesichtigung
Zeitraum30.09.2026, 08:00 Uhr bis 30.09.2026, 17:20 Uhr
Fahrtkosten
Dortmund nach Düsseldorf70 km hin und zurück, eigener PKW, 0,30 €/km42,00 €
Verpflegungsmehraufwand
30.09.2026eintägig, Abwesenheit mehr als 8 Stunden, 14,00 €14,00 €
Übernachtung und Nebenkosten
BesucherparkplatzParkgebühr, Beleg vorhanden, 30.09.20268,00 €
Erstattungsbetrag gesamt64,00 €
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Alle Beträge dieser Musterabrechnung sind mit demselben Rechner erzeugt, den tripfix auch für echte Abrechnungen nutzt: 140 gefahrene Kilometer. Gerechnet mit den Sätzen für 2026: eigener PKW 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer, Motorrad 0,20 Euro. Verpflegungsmehraufwand im Inland 14 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro ab 24 Stunden, 14 Euro am An- und Abreisetag (Paragraf 9 Absatz 4a EStG). Kürzung bei gestellten Mahlzeiten 20 Prozent für Frühstück sowie je 40 Prozent für Mittag- und Abendessen, immer bezogen auf den vollen Tagessatz von 28 Euro.

Was zur Geschäftsreise zählt

Jede Auswärtstätigkeit, die betrieblich veranlasst ist: Kundentermine, Messen, Lieferantenbesuche, Fortbildungen mit fachlichem Bezug. Entscheidend ist der betriebliche Anlass, nicht die Entfernung. Auch eine Fahrt in die Nachbarstadt ist eine Geschäftsreise.

Gemischte Reisen

Hängst du an einen Messebesuch zwei private Urlaubstage an, sind die Kosten aufzuteilen. Der Bundesfinanzhof lässt seit 2009 eine Aufteilung nach Zeitanteilen zu, wenn sich der berufliche und der private Teil klar trennen lassen. Verpflegungspauschalen gibt es nur für die betrieblichen Tage. Wie die Fahrtkosten aufzuteilen sind, hängt vom Einzelfall ab, deshalb gehört die Dokumentation von Zweck und Ablauf hier besonders sorgfältig gemacht.

Reisekosten in der Steuererklärung: EÜR oder Bilanz

Wer seinen Gewinn mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, trägt Reisekosten in die Anlage EÜR ein. Im Vordruck 2025 stehen Übernachtungs- und Reisenebenkosten in Zeile 44, der Verpflegungsmehraufwand in Zeile 64 und die Fahrtkosten in den Zeilen 68 bis 73. Reisekosten deiner Arbeitnehmer gehören nicht dorthin, sondern in Zeile 30. Wer bilanziert, bucht dieselben Beträge auf Aufwandskonten, sie fließen über die Gewinn- und Verlustrechnung in die Steuererklärung. Die Zeilennummern können sich mit jedem Vordruck ändern.

Wo Reisekosten in der Steuererklärung stehen

Häufige Fragen

Gibt es eine Reisekostenpauschale für Unternehmer?

Eine Pauschale für die ganze Reise gibt es nicht. Pauschal ansetzen darfst du zwei Positionen: den Verpflegungsmehraufwand mit 14 € oder 28 € je Tag und die Fahrt mit dem privaten Auto mit 0,30 € je Kilometer. Übernachtung, Bahn, Flug und Nebenkosten zählen mit dem Betrag laut Beleg. Die Übernachtungspauschale von 20 € gilt nur, wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden erstattet, nicht für die eigene Reise des Unternehmers.

Gilt das auch für Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG?

Ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Gewinnermittlung. Reisekosten sind für Kleinunternehmer genauso Betriebsausgaben wie für alle anderen, allerdings ohne Vorsteuerabzug aus den Belegen.

Brauche ich ein Konto, um die Abrechnung zu erstellen?

Nein. In der Probeabrechnung trägst du deine Reise vollständig ein, siehst das Ergebnis sofort und kannst es als Muster drucken. Ein Konto brauchst du, wenn du Abrechnungen ohne Wasserzeichen, dauerhaft gespeichert und wiederverwendbar willst. Die ersten drei sind kostenlos.

Sind die Pauschalen aktuell?

Ja. Gerechnet wird mit den geltenden Sätzen: 0,30 Euro je Kilometer für den eigenen PKW, 0,20 Euro für das Motorrad, im Inland 14 Euro Verpflegungsmehraufwand bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro ab 24 Stunden und 14 Euro am An- und Abreisetag. Für Auslandsreisen rechnet tripfix mit den amtlichen Pauschalen für 45 Länder nach der BMF-Tabelle 2026.

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Diese Seite gibt allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und den Pauschalen des Bundesfinanzministeriums wieder, Stand 2026. Sie stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht. Ob und in welcher Höhe Aufwendungen im Einzelfall angesetzt werden können, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und ist mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu klären. Angaben ohne Gewähr.