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Vorlagen und Muster

Reisekostenabrechnung für Selbstständige: so geht's, mit fertigem Muster

Aktualisiert:

Eine Reisekostenabrechnung ist kein Formular vom Finanzamt. Es gibt keins. Sie ist dein Nachweis, dass eine Reise beruflich war, und die Liste, was sie gekostet hat. Als Selbstständiger buchst du das Ergebnis als Betriebsausgabe, und es mindert deinen Gewinn. Unten steht eine komplett durchgerechnete Abrechnung, darunter alles, was du für deine eigene brauchst.

Das Wichtigste in 20 Sekunden

  • • Amtliches Formular: keins. Nachweis: ja, mit Datum, Uhrzeiten, Ziel und Anlass.
  • • Verpflegung: 14 € oder 28 € pro Tag, pauschal und ohne Beleg. Die echte Restaurantrechnung zählt dafür nicht.
  • • Eigenes Auto: 0,30 € pro Kilometer, Hin- und Rückweg. Die 0,38 € gehören zur Pendlerpauschale, nicht zur Dienstreise.
  • • Hotel: nur mit Rechnung. Die 20-Euro-Übernachtungspauschale gibt es nur, wenn ein Arbeitgeber erstattet.
  • • Belege: 8 Jahre aufheben, seit 2025 (vorher 10).

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Wann online schneller ist: Wenn du keine Lust auf Fehlerquellen hast: falscher Kilometersatz, vergessene Kürzung, 28 statt 14 Euro am Anreisetag. Online rechnet derselbe Rechenkern, mit dem das Muster unten erzeugt ist.

Reisekostenabrechnung Beispiel: drei Tage Kundenworkshop mit eigenem Auto

Musterabrechnung

Reisekostenabrechnung Beispiel: drei Tage Kundenworkshop mit eigenem Auto

Ausgefülltes Muster einer Reisekostenabrechnung, vollständig gerechnet
NameNina Beispiel, Brüsseler Straße 12, 50674 Köln
ReisezielHamburg
ReisezweckStrategie-Workshop beim Auftraggeber
Zeitraum21.09.2026, 06:30 Uhr bis 23.09.2026, 18:45 Uhr
Fahrtkosten
Köln nach Hamburg425 km hin und zurück, eigener PKW, 0,30 €/km255,00 €
Verpflegungsmehraufwand
21.09.2026An- und Abreisetag, 14,00 €14,00 €
22.09.2026Ganztag, ab 24 Stunden, 28,00 €28,00 €
23.09.2026An- und Abreisetag, 14,00 €14,00 €
Übernachtung und Nebenkosten
Hotel am Hafen, 2 Nächte, Übernachtung ohne FrühstückHotel / Übernachtung, Beleg vorhanden, 21.09.2026218,00 €
Hotelgarage, 2 NächteParkgebühr, Beleg vorhanden, 23.09.202624,00 €
Erstattungsbetrag gesamt553,00 €
Diese Abrechnung mit deinen Zahlen

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Alle Beträge dieser Musterabrechnung sind mit demselben Rechner erzeugt, den tripfix auch für echte Abrechnungen nutzt: 850 gefahrene Kilometer. Gerechnet mit den Sätzen für 2026: eigener PKW 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer, Motorrad 0,20 Euro. Verpflegungsmehraufwand im Inland 14 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro ab 24 Stunden, 14 Euro am An- und Abreisetag (Paragraf 9 Absatz 4a EStG). Kürzung bei gestellten Mahlzeiten 20 Prozent für Frühstück sowie je 40 Prozent für Mittag- und Abendessen, immer bezogen auf den vollen Tagessatz von 28 Euro.

Wann brauchst du eine Reisekostenabrechnung?

Immer dann, wenn du beruflich unterwegs bist, also weg von deiner Wohnung und weg von deiner ersten Betriebsstätte. Kundentermin, Messe, Workshop, Fortbildung: alles Reisen. Die Entfernung spielt keine Rolle, auch die Fahrt in die Nachbarstadt zählt.

Wer im Homeoffice arbeitet und kein eigenes Büro außer Haus hat, ist fein raus: Fast jede Fahrt zum Kunden ist dann eine Reise mit der vollen Strecke.

Die Freelancer-Falle: Sitzt du regelmäßig, etwa an zwei Tagen pro Woche, beim selben Kunden, kann dort deine erste Betriebsstätte entstehen. Dann ist der Weg dorthin keine Reise mehr, sondern ein Arbeitsweg. Mehr dazu im Ratgeber Dienstreise.

Die vier Kostenarten: was du wie abrechnest

Jede Abrechnung besteht aus denselben vier Töpfen. Zwei rechnest du pauschal, zwei mit dem echten Preis.

Die vier Kostenarten einer Reisekostenabrechnung für Selbstständige
TopfSo wird gerechnetBeleg nötig?Vorsteuer
FahrtEigenes Auto 0,30 €/km, Motorrad 0,20 €/km, sonst TicketpreisTicket ja. Kilometer: kein Beleg, aber Nachweis der FahrtNur aus Tickets und Rechnungen
VerpflegungPauschal 14,00 € oder 28,00 € pro TagNeinNicht aus der Pauschale
ÜbernachtungTatsächlicher Preis, ohne FrühstückJa, HotelrechnungJa, meist 7 %
NebenkostenTatsächlicher Preis: Parken, Maut, Gepäck, WLANJa, notfalls EigenbelegNur mit Rechnung

Die Verpflegungspauschale gilt für jede Reise mit mehr als 8 Stunden Abwesenheit, für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen Reise (14,00 €) und für jeden vollen Tag dazwischen (28,00 €). Nach drei Monaten am selben Ort ist Schluss damit. Eine Pause von mindestens vier Wochen startet die Frist neu.

Pflichtangaben: was drinstehen muss

Ein Formular gibt es nicht, eine Unterschrift brauchst du als Selbstständiger auch nicht. Bei einer Prüfung will das Finanzamt aber nachvollziehen können, dass die Reise beruflich war. Dafür reichen sechs Angaben:

Datum
Tag der Abreise und der Rückkehr.
Uhrzeiten
Wann du losgefahren und wann du zurück warst. Daran hängt, ob es 14 Euro gibt oder null.
Ziel
Ort, bei Kunden gern mit Adresse.
Anlass
Konkret: „Workshop bei Kunde X“. „Geschäftsreise“ allein erklärt nichts.
Verkehrsmittel und Kilometer
Bei eigenem Auto die Strecke, bei Bahn und Flug das Ticket.
Belege
Hotel, Tickets, Parken. Was keine Quittung hat, kommt als Eigenbeleg dazu.

Reisekostenabrechnung erstellen in vier Schritten

  1. 1. Reise anlegen. Ziel, Anlass, Abfahrt und Rückkehr mit Uhrzeit. Aus den Zeiten ergibt sich pro Tag, ob 14,00 €, 28,00 € oder nichts.
  2. 2. Strecke eintragen. Einfache Entfernung, Hin- und Rückweg zählen beide. Kilometer mal 0,30 €, fertig.
  3. 3. Belege dazu. Hotel ohne Frühstück, Tickets, Parken, Maut. Alles mit echtem Betrag.
  4. 4. Mahlzeiten prüfen und abschließen. Hat jemand dein Essen bezahlt? Dann sinkt die Pauschale. Danach geht die Abrechnung als PDF in die Buchhaltung.

Die vier Schritte dauern mit deinen Zahlen rund drei Minuten.

Probeabrechnung starten, ohne Konto

Fünf Fehler in der Reisekostenabrechnung, die ständig passieren

  1. 1. 0,38 € statt 0,30 € pro Kilometer

    Seit 2026 gilt die Pendlerpauschale mit 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Mit der Dienstreise hat das nichts zu tun: Dort bleibt es bei 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer. Die Verwechslung steht sogar in großen Ratgebern. Die Abgrenzung im Detail.

  2. 2. „Nach drei Monaten gibt es keine Reisekosten mehr“

    Falsch. Die Dreimonatsfrist trifft nur die Verpflegungspauschale. Fahrt, Hotel und Nebenkosten laufen weiter, solange die Tätigkeit dort vorübergehend bleibt.

  3. 3. Fahrtenbuch als Pflicht

    Für die Kilometerpauschale brauchst du kein Fahrtenbuch. Du brauchst den Nachweis der einzelnen Fahrt: Datum, Ziel, Anlass, Kilometer. Den liefert die Reisekostenabrechnung selbst.

  4. 4. Frühstück im Zimmerpreis

    Frühstück ist Verpflegung, keine Übernachtung. Steht es mit auf der Hotelrechnung, gehört es aus den Übernachtungskosten raus. Und die 20,00 € Übernachtungspauschale ohne Beleg gibt es nur, wenn ein Arbeitgeber erstattet. Als Selbstständiger zählt die Rechnung.

  5. 5. Restaurantquittung statt Pauschale

    Fürs Essen gilt nur die Pauschale, egal ob das Steak 18 oder 48 Euro gekostet hat. Wird dir eine Mahlzeit gestellt, sinkt sie: um 5,60 € fürs Frühstück und um 11,20 € für Mittag- oder Abendessen. Die Quittung hat trotzdem einen Wert: Bist du regelbesteuert, ziehst du aus ihr die Vorsteuer.

Auslandsreisen in einem Absatz

Im Ausland gelten eigene Tagessätze je Land, festgelegt im BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025. Welches Land für einen Tag zählt, entscheidet der Ort, den du vor Mitternacht zuletzt erreichst. Am Rückreisetag zählt der letzte Tätigkeitsort im Ausland. Kilometer und Belege laufen wie im Inland. Die Sätze für jedes Land stehen in der Übersicht der Auslandspauschalen 2026.

Spesen als Selbstständiger: was du abrechnen darfst

Spesen meint im Steuerrecht den Verpflegungsmehraufwand. Als Selbstständiger oder Freiberufler setzt du ihn genauso an wie ein Angestellter: 14 € für eine Tagesreise mit mehr als 8 Stunden, je 14 € für An- und Abreisetag und 28 € für jeden vollen Tag dazwischen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 9 Abs. 4a EStG). Die Restaurantrechnung erhöht den Betrag nicht, für die Einkommensteuer zählt nur die Pauschale. Abrechnen heißt bei dir: Du hältst Reise, Uhrzeiten und Pauschalen in einer Reisekostenabrechnung fest und buchst den Betrag als Betriebsausgabe. Lädst du einen Kunden ein, ist das keine Spesenposition, sondern Bewirtung, davon sind 70 Prozent abziehbar.

Verpflegungsmehraufwand für Selbstständige im Detail

Häufige Fragen

Gibt es ein amtliches Formular für die Reisekostenabrechnung?

Nein. Das Finanzamt schreibt kein Formular vor. Es will nachvollziehen können, dass die Reise beruflich war und was sie gekostet hat: Datum, Abfahrt und Rückkehr mit Uhrzeit, Ziel, Anlass, gefahrene Kilometer und die Belege für Hotel, Tickets und Nebenkosten. In welcher Form das vorliegt, ist deine Sache.

Brauche ich für die Kilometerpauschale ein Fahrtenbuch?

Nein, ein Fahrtenbuch ist dafür keine Pflicht. Du musst die einzelne Fahrt aber nachweisen können: wann, wohin, warum und wie viele Kilometer. Genau das steht in einer sauberen Reisekostenabrechnung.

Kann ich als Selbstständiger den Verpflegungsmehraufwand ansetzen?

Ja, in derselben Höhe wie Angestellte: 14 Euro bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro für jeden vollen Tag, 14 Euro am An- und Abreisetag einer mehrtägigen Reise. Es sind Pauschbeträge, Belege für Mahlzeiten brauchst du dafür nicht. Nach drei Monaten am selben Ort fällt die Pauschale weg, eine Unterbrechung von mindestens vier Wochen startet die Frist neu.

Bekomme ich Vorsteuer aus den Pauschalen?

Nein. Aus der Verpflegungspauschale und aus der Kilometerpauschale gibt es keine Vorsteuer, weil keine Rechnung dahintersteht. Vorsteuer ziehst du aus echten Rechnungen: Hotel, Bahn, Flug, Taxi, Parkhaus. Bist du regelbesteuert, gilt das auch für die Restaurantrechnung einer Geschäftsreise, sofern eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (bis 250 Euro genügt eine Kleinbetragsrechnung). Für die Einkommensteuer zählt beim Essen trotzdem nur die Pauschale. Als Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG ziehst du gar keine Vorsteuer.

Wie lange kann ich eine Reise rückwirkend abrechnen?

Eine eigene Frist für die Abrechnung gibt es nicht. Die Kosten gehören aber in die Buchführung des Jahres, in dem sie angefallen sind, und je länger du wartest, desto schwerer lassen sich Uhrzeiten und Anlass noch belegen. Faustregel: direkt nach der Reise erfassen, solange die Belege noch im Portemonnaie stecken.

Was ist mit Trinkgeld?

Kommt drauf an, wofür. Trinkgeld im Restaurant gehört zur Verpflegung und ist mit der Pauschale abgegolten. Trinkgeld für Gepäckträger oder Zimmerservice ist eine Reisenebenkostenposition, die du ansetzen kannst. Steht es nicht auf einer Quittung, reicht ein Eigenbeleg mit Datum, Ort, Betrag und Anlass.

Was ist mit der Umsatzsteuer auf weiterberechnete Reisekosten?

Weiterberechnete Reisekosten sind umsatzsteuerlich eine Nebenleistung und teilen den Steuersatz deiner Hauptleistung. Rechnest du deine Leistung mit 19 Prozent ab, gilt das auch für die weiterberechnete Übernachtung, für die du selbst nur 7 Prozent gezahlt hast. Maßgeblich ist immer der Nettobetrag deiner Aufwendung zuzüglich deines eigenen Steuersatzes.

Ich hänge an den Kundentermin zwei Tage Urlaub dran. Was dann?

Dann wird aufgeteilt. Verpflegungspauschalen gibt es nur für die beruflichen Tage, Hotelnächte nur, soweit sie beruflich veranlasst sind. Wie die Fahrtkosten verteilt werden, hängt vom Einzelfall ab. Der Bundesfinanzhof lässt eine Aufteilung nach Zeitanteilen zu, wenn sich beruflicher und privater Teil klar trennen lassen (Beschluss vom 21.09.2009, GrS 1/06). Deshalb hier besonders sauber dokumentieren, was an welchem Tag beruflich war.

Brauche ich ein Konto, um die Abrechnung zu erstellen?

Nein. In der Probeabrechnung trägst du deine Reise vollständig ein, siehst das Ergebnis sofort und kannst es als Muster drucken. Ein Konto brauchst du, wenn du Abrechnungen ohne Wasserzeichen, dauerhaft gespeichert und wiederverwendbar willst. Die ersten drei sind kostenlos.

Sind die Pauschalen aktuell?

Ja. Gerechnet wird mit den geltenden Sätzen: 0,30 Euro je Kilometer für den eigenen PKW, 0,20 Euro für das Motorrad, im Inland 14 Euro Verpflegungsmehraufwand bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro ab 24 Stunden und 14 Euro am An- und Abreisetag. Für Auslandsreisen rechnet tripfix mit den amtlichen Pauschalen für 45 Länder nach der BMF-Tabelle 2026.

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Ohne Konto, ohne E-Mail-Adresse. Das Ergebnis kannst du als Muster drucken.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und den Pauschalen des Bundesfinanzministeriums wieder, Stand 2026. Sie stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht. Ob und in welcher Höhe Aufwendungen im Einzelfall angesetzt werden können, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und ist mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu klären. Angaben ohne Gewähr.