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Vorlagen und Muster

Reisekostenabrechnung für Selbstständige: ausgefülltes Muster

Selbstständige setzen Reisekosten als Betriebsausgabe an, Angestellte als Werbungskosten. Der Rechenweg und die Pauschalen sind in beiden Fällen dieselben, die Zuordnung in der Buchführung unterscheidet sich.

Zweitägiger Auftrag mit Übernachtung

Musterabrechnung

Zweitägiger Auftrag mit Übernachtung

Ausgefülltes Muster einer Reisekostenabrechnung, vollständig gerechnet
NameNina Beispiel, Gartenstraße 21, 79098 Freiburg
ReisezielZürich
ReisezweckWorkshop beim Auftraggeber
Zeitraum28.09.2026, 06:50 Uhr bis 29.09.2026, 20:15 Uhr
ZiellandSchweiz, BMF-Auslandssätze
Fahrtkosten
Freiburg nach Zürich140 km hin und zurück, eigener PKW, 0,30 €/km84,00 €
Verpflegungsmehraufwand
28.09.2026An- und Abreisetag, 47,00 €47,00 €
29.09.2026An- und Abreisetag, 47,00 €, abzüglich gestellter Mahlzeiten 14,00 €33,00 €
Übernachtung und Nebenkosten
Hotel Zürich, 1 Nacht, Übernachtung ohne FrühstückHotel / Übernachtung, Beleg vorhanden, 28.09.2026185,00 €
Erstattungsbetrag gesamt349,00 €
Diese Abrechnung mit deinen Zahlen

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Alle Beträge dieser Musterabrechnung sind mit demselben Rechner erzeugt, den tripfix auch für echte Abrechnungen nutzt: 280 gefahrene Kilometer. Gerechnet mit den Sätzen für 2026: eigener PKW 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer, Motorrad 0,20 Euro. Verpflegungsmehraufwand im Inland 14 Euro ab 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro ab 24 Stunden, 14 Euro am An- und Abreisetag (Paragraf 9 Absatz 4a EStG). Kürzung bei gestellten Mahlzeiten 20 Prozent für Frühstück sowie je 40 Prozent für Mittag- und Abendessen, immer bezogen auf den vollen Tagessatz von 28 Euro.

Warum hier keine Datei zum Download steht

Eine leere Vorlage nimmt das Rechnen nicht ab, und ohne festgehaltene Zeiten und Zwecke fehlt später die Grundlage für die Buchhaltung. Das Muster zeigt, welche Angaben eine vollständige Aufstellung enthält.

Betriebsausgabe statt Werbungskosten

Angestellte setzen Reisekosten als Werbungskosten in der Steuererklärung an, Selbstständige als Betriebsausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung oder der Bilanz. Die Pauschalen sind identisch, die Wirkung ebenfalls: Der Betrag mindert den Gewinn.

Was Selbstständige zusätzlich beachten

Ohne feste erste Betriebsstätte ist fast jede berufliche Fahrt eine Dienstreise mit der vollen Strecke. Zwei Einschränkungen sind wichtig: Wer regelmäßig, also etwa an zwei Tagen pro Woche, beim selben Kunden arbeitet, begründet dort unter Umständen eine erste Betriebsstätte, dann gilt für diese Fahrten kein Reisekostenrecht mehr. Und bei einer längerfristigen Tätigkeit am selben Ort entfällt der Verpflegungsmehraufwand nach drei Monaten, die Fahrt- und Übernachtungskosten bleiben abzugsfähig. Reisekosten, die du dem Kunden weiterberechnest, sind Betriebseinnahme, die Ausgabe bleibt trotzdem abzugsfähig.

Häufige Fragen

Kann ich als Selbstständiger den Verpflegungsmehraufwand ansetzen?

Die Verpflegungspauschalen gelten für Selbstständige wie für Angestellte in gleicher Höhe: 14 Euro ab 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro ab 24 Stunden, 14 Euro am An- und Abreisetag. Es handelt sich um Pauschbeträge, Belege für Mahlzeiten sind dafür nicht vorgesehen. Die Voraussetzungen im Einzelfall klärt die steuerliche Beratung.

Was ist mit der Umsatzsteuer auf weiterberechnete Reisekosten?

Weiterberechnete Reisekosten sind umsatzsteuerlich eine Nebenleistung und teilen den Steuersatz deiner Hauptleistung. Rechnest du deine Leistung mit 19 Prozent ab, gilt das auch für die weiterberechnete Übernachtung, für die du selbst nur 7 Prozent gezahlt hast. Maßgeblich ist immer der Nettobetrag deiner Aufwendung zuzüglich deines eigenen Steuersatzes.

Brauche ich ein Konto, um die Abrechnung zu erstellen?

Nein. In der Probeabrechnung trägst du deine Reise vollständig ein, siehst das Ergebnis sofort und kannst es drucken oder als PDF sichern. Ein Konto brauchst du erst, wenn du Abrechnungen dauerhaft speichern, wiederverwenden und archivieren willst. Die ersten drei sind kostenlos.

Sind die Pauschalen aktuell?

Ja. Gerechnet wird mit den geltenden Sätzen: 0,30 Euro je Kilometer für den eigenen PKW, 0,20 Euro für das Motorrad, im Inland 14 Euro Verpflegungsmehraufwand ab 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro ab 24 Stunden und 14 Euro am An- und Abreisetag. Für Auslandsreisen rechnet tripfix mit den amtlichen Pauschalen für 45 Länder nach der BMF-Tabelle 2026.

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Eigene Reise eintragen und Ergebnis sehen

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Diese Seite gibt allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und den Pauschalen des Bundesfinanzministeriums wieder, Stand 2026. Sie stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht. Ob und in welcher Höhe Aufwendungen im Einzelfall angesetzt werden können, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und ist mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu klären. Angaben ohne Gewähr.