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Reisekosten in Rechnung stellen: so berechnen Freelancer Fahrt, Hotel und Spesen weiter

Wie du Fahrt, Hotel und Spesen sauber auf die Rechnung bringst: Vereinbarung, Steuersatz, Kleinunternehmer und durchlaufende Posten.

Von Markus Kopka ·

Weiterberechnete Reisekosten sind Teil deiner Leistung: netto auf die Rechnung, darauf dein eigener Steuersatz.

Umsatzsteuer, die du selbst auf die Übernachtung zahlst
7 %
Umsatzsteuer auf die weiterberechnete Übernachtung, Leistung zum Regelsatz
19 %
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG
ohne USt

Stand 2026. Rechtsgrundlage § 10 Abs. 1 UStG, Abschn. 10.4 UStAE, § 19 UStG.

1. Darf ich Reisekosten zusätzlich in Rechnung stellen?

Ob der Kunde deine Reisekosten zusätzlich zum Honorar trägt, regelt eure Vereinbarung, nicht das Steuerrecht. Halte deshalb im Angebot oder Vertrag fest, ob Reisekosten extra berechnet werden, nach welchen Sätzen und mit welchen Nachweisen. Steht dort nichts, ist Streit über die Position programmiert.

Steuerlich ändert die Weiterberechnung an deinem eigenen Abzug nichts. Deine Reisekosten bleiben Betriebsausgabe, und was der Kunde dir dafür zahlt, ist Betriebseinnahme.

2. Pauschal oder nach Aufwand?

Zwei Wege sind üblich:

  • Pauschal: ein fester Betrag je Einsatz oder je Reisetag, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Einfach abzurechnen, das Risiko teurer Reisen trägst du.
  • Nach Aufwand: du berechnest Fahrt, Hotel und Nebenkosten so weiter, wie sie angefallen sind, und legst die Aufstellung bei.

Den Kilometersatz für die Rechnung vereinbart ihr frei. Die 0,30 € je Kilometer sind nur der Satz, mit dem du die Fahrt mit dem eigenen Auto selbst als Betriebsausgabe ansetzt. Wie die eigene Fahrt abgerechnet wird, zeigt die Fahrtkostenabrechnung für Selbstständige.

3. Netto plus dein Steuersatz: warum 19 Prozent auf ein Hotel mit 7 Prozent

Bist du regelbesteuert, gehören weiterberechnete Reisekosten zum Entgelt für deine Leistung. Entgelt ist alles, was der Kunde für die Leistung aufwendet (§ 10 Abs. 1 Satz 2 UStG). Die Reisekosten teilen deshalb den Steuersatz deiner Leistung, bei Beratung, Design oder Programmierung also meist 19 Prozent.

In der Praxis heißt das: Du ziehst die Vorsteuer aus der Hotelrechnung, in der die Übernachtung mit 7 Prozent besteuert ist, und berechnest dem Kunden den Nettobetrag. Darauf kommt deine Umsatzsteuer von 19 Prozent. Dasselbe gilt für Bahnticket, Parkhaus und eine vereinbarte Verpflegungspauschale: netto weiterberechnen, dann dein Steuersatz auf die ganze Rechnung.

4. Reisekosten weiterberechnen als Kleinunternehmer

Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind deine Umsätze steuerfrei, seit 2025 gilt das bis 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Du weist keine Umsatzsteuer aus, auch nicht auf die Reisekosten. Weil du keine Vorsteuer ziehst, belasten dich deine Kosten mit dem Bruttobetrag. Diesen Betrag berechnest du weiter, wenn ihr Abrechnung nach Aufwand vereinbart habt.

Auf die Rechnung gehört der Hinweis, dass für deine Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 34a UStDV).

5. Muster: Reisekosten als Rechnungsposition

So sieht eine Rechnung eines regelbesteuerten Beraters aus, der zwei Tage beim Kunden war und die Reisekosten nach Aufwand weiterberechnet:

Muster einer Rechnung mit weiterberechneten Reisekosten
Beratungsleistung, 2 Tage, laut Angebot1600,00 €
Fahrtkosten, 380 km × 0,30 € (vereinbarter Satz)114,00 €
Übernachtung, 1 Nacht, netto laut Hotelrechnung100,00 €
Verpflegung, 2 Reisetage, pauschal wie vereinbart28,00 €
Summe netto1842,00 €
Umsatzsteuer 19 Prozent349,98 €
Rechnungsbetrag2191,98 €

Die Hotelrechnung über 107,00 € brutto steht mit dem Nettobetrag in der Rechnung, die Vorsteuer daraus ziehst du in deiner Voranmeldung. Als Anlage legst du die Reisekostenabrechnung bei, damit der Kunde jede Position nachvollziehen kann. Wie so eine Anlage aussieht, zeigt das Beispiel-PDF einer Reisekostenabrechnung.

6. Durchlaufende Posten: wann es sie gibt

Durchlaufende Posten sind Beträge, die du im Namen und für Rechnung des Kunden vereinnahmst und ausgibst. Sie gehören nicht zum Entgelt (§ 10 Abs. 1 Satz 4 UStG, Abschn. 10.4 UStAE), es fällt also keine Umsatzsteuer darauf an, und in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bleiben sie außen vor (§ 4 Abs. 3 Satz 2 EStG).

Bei Reisekosten ist das die Ausnahme. Es setzt voraus, dass der Vertrag direkt zwischen dem Kunden und dem Hotel oder der Bahn zustande kommt, etwa weil die Buchung auf den Namen des Kunden läuft und die Rechnung an ihn adressiert ist, und du nur auslegst. Buchst du in deinem Namen, wie meistens, sind die Reisekosten Teil deiner Leistung und werden wie oben mit deinem Steuersatz berechnet.

7. Was die Weiterberechnung für deine Einkommensteuer bedeutet

Was der Kunde dir für Reisekosten zahlt, ist Betriebseinnahme. Deine eigenen Kosten sind Betriebsausgabe, und zwar nach den steuerlichen Regeln, unabhängig davon, was du dem Kunden berechnest. Beim Essen zählt für dich deshalb nur die Verpflegungspauschale, auch wenn der Kunde dir die Restaurantrechnung erstattet. Mehr dazu steht beim Verpflegungsmehraufwand für Selbstständige.

Eine Reisekostenabrechnung je Reise erledigt beides: Sie ist dein Nachweis für die Buchhaltung und die Anlage für die Rechnung. In tripfix exportierst du sie als PDF, siehe PDF-Export.

8. Häufige Fragen

Welchen Steuersatz haben weiterberechnete Reisekosten?
Den Steuersatz deiner Leistung, weil sie zum Entgelt gehören (§ 10 Abs. 1 Satz 2 UStG). Bei den meisten Freelancer-Leistungen sind das 19 Prozent, auch für eine Übernachtung, für die du selbst 7 Prozent gezahlt hast. Du berechnest den Nettobetrag weiter und schlägst deinen Steuersatz auf.
Berechne ich Reisekosten netto oder brutto weiter?
Als regelbesteuerter Unternehmer netto, denn die Vorsteuer aus Hotel, Bahn oder Parkhaus ziehst du selbst. Als Kleinunternehmer brutto ohne Umsatzsteuerausweis, weil du keine Vorsteuer ziehst.
Muss ich 0,30 € pro Kilometer berechnen?
Nein. Den Satz für die Rechnung vereinbarst du mit dem Kunden frei. 0,30 € je Kilometer ist der steuerliche Satz, mit dem du die Fahrt mit dem eigenen Auto selbst als Betriebsausgabe ansetzt.
Sind weiterberechnete Reisekosten durchlaufende Posten?
In der Regel nicht. Durchlaufende Posten liegen nur vor, wenn du im Namen und für Rechnung des Kunden zahlst, der Vertrag mit Hotel oder Bahn also direkt mit dem Kunden besteht. Buchst du selbst, gehören die Kosten zu deinem Entgelt und werden mit deinem Steuersatz berechnet.
Welche Belege braucht der Kunde?
Das regelt eure Vereinbarung. Üblich ist eine Aufstellung der Reisekosten als Anlage zur Rechnung, bei Abrechnung nach Aufwand oft mit Kopien der Belege. Die Originale brauchst du für deine eigene Buchhaltung.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und den Pauschalen des Bundesfinanzministeriums wieder, Stand 2026. Sie stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht. Ob und in welcher Höhe Aufwendungen im Einzelfall angesetzt werden können, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und ist mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu klären. Angaben ohne Gewähr.