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Verpflegungsmehraufwand (VMA) verstehen

Der VMA ist der wichtigste Posten in jeder Reisekostenabrechnung. Hier erfährst du, wie er funktioniert.

Was ist der VMA?

Der Verpflegungsmehraufwand ist eine steuerliche Pauschale nach § 9 Abs. 4a EStG. Er deckt die Mehrkosten für Essen und Trinken auf Dienstreisen ab. Das Beste daran: Du brauchst keine Belege. Die Pauschale steht dir allein aufgrund der Abwesenheitsdauer zu.

Die Pauschalen 2026

AbwesenheitPauschale
Weniger als 8 Stunden0 €
8 bis 24 Stunden14 €
Mehr als 24 Stunden (voller Tag)28 €
An- und Abreisetag14 €

An- und Abreisetage

Bei mehrtägigen Reisen gelten für den Anreisetag und den Abreisetag jeweils pauschal 14 €, unabhängig von der tatsächlichen Abwesenheitsdauer an diesem Tag. Die 8-Stunden-Grenze greift hier nicht.

Mahlzeitenkürzung

Wird dir während der Reise eine Mahlzeit gestellt (z. B. vom Arbeitgeber, Auftraggeber oder im Hotel), wird die Pauschale gekürzt. Die Basis ist immer der volle Tagessatz von 28 €:

MahlzeitKürzungBetrag
Frühstück20 %5,60 €
Mittagessen40 %11,20 €
Abendessen40 %11,20 €

Dreimonatsfrist

Bist du länger als drei Monate am selben Einsatzort tätig, entfällt der Anspruch auf Verpflegungsmehraufwand. Die Frist wird zurückgesetzt, wenn du die Tätigkeit an diesem Ort für mindestens vier Wochen unterbrichst. Danach zählen die drei Monate wieder von vorne.

So erfasst du den VMA in tripfix

Schritt-für-Schritt-Anleitung
  1. Öffne deine Abrechnung und gehe zum Abschnitt „Verpflegungstage“.
  2. Füge für jeden Reisetag einen Eintrag hinzu.
  3. Wähle den Abwesenheitstyp: An-/Abreisetag, ganzer Tag oder Eintagesreise.
  4. Hake gestellte Mahlzeiten an (Frühstück, Mittag, Abend).
  5. tripfix berechnet die Pauschale und alle Kürzungen automatisch.

Weiterführende Informationen

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