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Kilometerpauschale richtig nutzen

PKW, Motorrad, öffentliche Verkehrsmittel: Was gilt wann und wie erfasst du Fahrten in tripfix?

Aktuelle Sätze 2026

VerkehrsmittelPauschale pro km
PKW0,30 €
Motorrad / Motorroller0,20 €

Wichtig: Bei Dienstreisen gibt es keine Staffelung der Kilometerpauschale. Die 0,30 €/km gelten einheitlich für jeden gefahrenen Kilometer, egal ob 10 km oder 500 km.

Hin und zurück

Anders als bei der Pendlerpauschale zählt bei Dienstreisen die volle Strecke, also Hin- und Rückfahrt.

Beispiel:

50 km einfache Strecke → hin + zurück = 100 km × 0,30 € = 30,00 €

Nicht verwechseln: Pendlerpauschale

Die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) ist etwas völlig anderes. Sie gilt nur für den Weg zur festen ersten Tätigkeitsstätte:

  • Nur die einfache Strecke (nicht hin und zurück)
  • 0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. km (ab 2026)
  • Unabhängig vom Verkehrsmittel (auch zu Fuß oder mit Fahrrad)

Bei einer Dienstreise greift dagegen die Kilometerpauschale (0,30 €/km PKW) für die volle Strecke.

Öffentliche Verkehrsmittel

Für Bahn, Bus und Flugzeug gibt es keine Pauschale. Hier setzt du die tatsächlichen Kosten mit Beleg an. Das Ticket reicht als Nachweis.

So erfasst du Fahrten in tripfix

Schritt-für-Schritt-Anleitung
  1. Öffne deine Abrechnung und gehe zu „Fahrtabschnitte“.
  2. Klicke auf „Neuer Fahrtabschnitt“.
  3. Gib Start, Ziel und Kilometer ein.
  4. Wähle das Verkehrsmittel (PKW, Motorrad, Bahn etc.).
  5. Aktiviere „Hin und zurück“, wenn du die Rückfahrt einrechnen willst.
  6. tripfix berechnet die Pauschale oder lässt dich den Betrag manuell eingeben (öffentl. Verkehrsmittel).

Weiterführende Informationen

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