Hilfe
Kilometerpauschale richtig nutzen
PKW, Motorrad, öffentliche Verkehrsmittel: Was gilt wann und wie erfasst du Fahrten in tripfix?
Aktuelle Sätze 2026
| Verkehrsmittel | Pauschale pro km |
|---|---|
| PKW | 0,30 € |
| Motorrad / Motorroller | 0,20 € |
Wichtig: Bei Dienstreisen gibt es keine Staffelung der Kilometerpauschale. Die 0,30 €/km gelten einheitlich für jeden gefahrenen Kilometer, egal ob 10 km oder 500 km.
Hin und zurück
Anders als bei der Pendlerpauschale zählt bei Dienstreisen die volle Strecke, also Hin- und Rückfahrt.
Beispiel:
50 km einfache Strecke → hin + zurück = 100 km × 0,30 € = 30,00 €
Nicht verwechseln: Pendlerpauschale
Die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) ist etwas völlig anderes. Sie gilt nur für den Weg zur festen ersten Tätigkeitsstätte:
- Nur die einfache Strecke (nicht hin und zurück)
- 0,30 €/km für die ersten 20 km, 0,38 €/km ab dem 21. km (ab 2026)
- Unabhängig vom Verkehrsmittel (auch zu Fuß oder mit Fahrrad)
Bei einer Dienstreise greift dagegen die Kilometerpauschale (0,30 €/km PKW) für die volle Strecke.
Öffentliche Verkehrsmittel
Für Bahn, Bus und Flugzeug gibt es keine Pauschale. Hier setzt du die tatsächlichen Kosten mit Beleg an. Das Ticket reicht als Nachweis.
So erfasst du Fahrten in tripfix
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Öffne deine Abrechnung und gehe zu „Fahrtabschnitte“.
- Klicke auf „Neuer Fahrtabschnitt“.
- Gib Start, Ziel und Kilometer ein.
- Wähle das Verkehrsmittel (PKW, Motorrad, Bahn etc.).
- Aktiviere „Hin und zurück“, wenn du die Rückfahrt einrechnen willst.
- tripfix berechnet die Pauschale oder lässt dich den Betrag manuell eingeben (öffentl. Verkehrsmittel).
Weiterführende Informationen
- Kilometerpauschale Rechner 2026 : Berechne dein km-Geld online
- Ratgeber: Kilometerpauschale : Ausführlicher Ratgeber mit Beispielen und FAQ
Weitere Hilfe-Artikel
Noch Fragen? Support-Anfrage stellen