Vorlagen und Muster
Reiseabrechnung erstellen: ausgefülltes Muster
Reiseabrechnung, Reisekostenabrechnung und Dienstreiseabrechnung meinen dasselbe Dokument: die Aufstellung aller erstattungsfähigen Kosten einer beruflichen Reise. Unten steht sie fertig gerechnet.
Zweitägige Reise zu zwei Kunden
Musterabrechnung
Zweitägige Reise zu zwei Kunden
| Name | Max Mustermann, Musterstraße 1, 80331 München | |
| Reiseziel | Berlin | |
| Reisezweck | Kundentermin Projektabnahme | |
| Zeitraum | 14.09.2026, 07:15 Uhr bis 15.09.2026, 19:40 Uhr | |
| Fahrtkosten | ||
|---|---|---|
| München nach Berlin | 585 km hin und zurück, eigener PKW, 0,30 €/km | 351,00 € |
| Verpflegungsmehraufwand | ||
| 14.09.2026 | An- und Abreisetag, 14,00 € | 14,00 € |
| 15.09.2026 | An- und Abreisetag, 14,00 €, abzüglich gestellter Mahlzeiten 5,60 € | 8,40 € |
| Übernachtung und Nebenkosten | ||
| Hotel Astor, 1 Nacht, Übernachtung ohne Frühstück | Hotel / Übernachtung, Beleg vorhanden, 14.09.2026 | 119,00 € |
| Parkhaus Hauptbahnhof | Parkgebühr, Beleg vorhanden, 15.09.2026 | 18,50 € |
| Erstattungsbetrag gesamt | 510,90 € | |
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Warum hier keine Datei zum Download steht
Wer eine Reiseabrechnung sucht, sucht selten eine leere Tabelle. Er will wissen, welcher Betrag am Ende herauskommt und ob er alles berücksichtigt hat.
Die vier Bestandteile jeder Reiseabrechnung
Fahrtkosten über die Kilometerpauschale oder mit Beleg, Verpflegungsmehraufwand nach Abwesenheitsdauer, Übernachtungskosten mit Rechnung und Reisenebenkosten wie Parkgebühren, Maut oder Gepäckaufbewahrung. Alles zusammen ergibt den Erstattungsbetrag.
Wann sich eine Reise überhaupt lohnt zu erfassen
Zur Einordnung der Größenordnung: Eine zweitägige Reise über 300 Kilometer einfache Strecke ergibt rechnerisch 180 Euro Fahrtkosten (600 Kilometer zu 0,30 Euro) und 28 Euro Verpflegungsmehraufwand für An- und Abreisetag. Ob und in welcher Höhe diese Beträge im Einzelfall angesetzt werden können, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab.
Häufige Fragen
Ist eine Reiseabrechnung dasselbe wie eine Reisekostenabrechnung?
Ja. Die Begriffe werden synonym verwendet. Reisekostenabrechnung ist der steuerlich gebräuchliche Ausdruck, Reiseabrechnung und Dienstreiseabrechnung sind vor allem in Unternehmen üblich. Der Inhalt ist derselbe.
Brauche ich ein Konto, um die Abrechnung zu erstellen?
Nein. In der Probeabrechnung trägst du deine Reise vollständig ein, siehst das Ergebnis sofort und kannst es drucken oder als PDF sichern. Ein Konto brauchst du erst, wenn du Abrechnungen dauerhaft speichern, wiederverwenden und archivieren willst. Die ersten drei sind kostenlos.
Sind die Pauschalen aktuell?
Ja. Gerechnet wird mit den geltenden Sätzen: 0,30 Euro je Kilometer für den eigenen PKW, 0,20 Euro für das Motorrad, im Inland 14 Euro Verpflegungsmehraufwand ab 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro ab 24 Stunden und 14 Euro am An- und Abreisetag. Für Auslandsreisen rechnet tripfix mit den amtlichen Pauschalen für 45 Länder nach der BMF-Tabelle 2026.
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Diese Seite gibt allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und den Pauschalen des Bundesfinanzministeriums wieder, Stand 2026. Sie stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht. Ob und in welcher Höhe Aufwendungen im Einzelfall angesetzt werden können, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und ist mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu klären. Angaben ohne Gewähr.