Vorlagen und Muster
Spesenabrechnung: Vorlage und ausgefülltes Muster
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Spesen sind umgangssprachlich das, was das Steuerrecht Verpflegungsmehraufwand nennt: ein fester Betrag je Reisetag, unabhängig davon, was du tatsächlich gegessen hast. Unten siehst du eine vollständige Abrechnung mit allen Positionen, darunter die Regeln und die Kürzung für gestellte Mahlzeiten.
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- Excel-Vorlage mit FormelnRechnet Kilometer, Verpflegung und Mahlzeitenkürzung mit den Sätzen 2026 selbst. Für Excel, ohne Makros.XLSX herunterladen
- Leeres Formular zum AusdruckenAlle Pflichtangaben auf einer Seite, mit den geltenden Sätzen zum Nachschlagen.PDF herunterladen
- Ausgefülltes MusterSo sieht eine fertige Abrechnung aus: zweitägige Reise mit Hotel, Frühstückskürzung und Parkgebühr.PDF herunterladen
Wann online schneller ist: Bei Auslandsreisen gilt je Land ein eigener Tagessatz, und die Kürzung für ein gestelltes Frühstück wird in Tabellen regelmäßig vergessen. Online setzt tripfix beides automatisch an.
Dreitägige Messe mit Hotelfrühstück
Musterabrechnung
Dreitägige Messe mit Hotelfrühstück
| Name | Anna Beispiel, Lindenweg 4, 50667 Köln | |
| Reiseziel | Frankfurt am Main | |
| Reisezweck | Fachmesse, Standbetreuung | |
| Zeitraum | 22.09.2026, 06:40 Uhr bis 24.09.2026, 18:20 Uhr | |
| Fahrtkosten | ||
|---|---|---|
| Köln nach Frankfurt am Main | 190 km hin und zurück, eigener PKW, 0,30 €/km | 114,00 € |
| Verpflegungsmehraufwand | ||
| 22.09.2026 | An- und Abreisetag, 14,00 € | 14,00 € |
| 23.09.2026 | Ganztag, ab 24 Stunden, 28,00 €, abzüglich gestellter Mahlzeiten 16,80 € | 11,20 € |
| 24.09.2026 | An- und Abreisetag, 14,00 €, abzüglich gestellter Mahlzeiten 5,60 € | 8,40 € |
| Übernachtung und Nebenkosten | ||
| Hotel, 2 Nächte, Übernachtung ohne Frühstück | Hotel / Übernachtung, Beleg vorhanden, 22.09.2026 | 248,00 € |
| Erstattungsbetrag gesamt | 395,60 € | |
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Was sind Spesen genau?
Im Steuerrecht meint Spesen den Verpflegungsmehraufwand: einen festen Tagessatz für die zusätzlichen Kosten der Verpflegung auf einer beruflichen Reise. Umgangssprachlich steht Spesenabrechnung oft für die ganze Reisekostenabrechnung, also auch für Fahrtkosten, Übernachtung und Nebenkosten wie Parkgebühren. Die Verpflegungspauschale wird ohne Beleg angesetzt. Alle anderen Positionen zählen mit dem tatsächlichen Betrag laut Beleg oder, bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug, mit der Kilometerpauschale.
Wer macht eine Spesenabrechnung?
Arbeitnehmer reichen sie beim Arbeitgeber ein, der die Beträge erstattet. Den Teil der Pauschalen, den der Arbeitgeber nicht steuerfrei erstattet, können sie in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen. Selbstständige erstellen die Spesenabrechnung für die eigene Buchhaltung: Nach Paragraf 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 5 EStG gelten für sie die Pauschalen aus Paragraf 9 Absatz 4a EStG entsprechend, der Betrag wird als Betriebsausgabe gebucht und mindert den Gewinn.
Was muss in einer Spesenabrechnung stehen?
Name des Reisenden, Datum, Reiseziel und beruflicher Anlass, dazu Abfahrt und Rückkehr jeweils mit Uhrzeit. Die Uhrzeiten belegen die Abwesenheitsdauer, an der der Tagessatz hängt. Für jeden Reisetag gehört dazu, ob Frühstück, Mittag- oder Abendessen gestellt wurden. Fahrtkosten stehen mit Strecke, Kilometern und Verkehrsmittel darin, Übernachtung und Nebenkosten mit Beleg. Ein amtliches Formular gibt es nicht, die Angaben müssen vollständig und nachvollziehbar sein.
Spesenabrechnung Schritt für Schritt: vom Mitarbeiter zum Lohnbüro
Erstens hält der Mitarbeiter je Reise Datum, Ziel, Anlass, Abfahrt und Rückkehr mit Uhrzeit und die gestellten Mahlzeiten fest und sammelt die Belege für Fahrkarten, Hotel und Nebenkosten. Zweitens rechnet er daraus Tagespauschalen, Kürzungen und Kilometer aus und reicht die Abrechnung mit den Belegen ein, je nach Betrieb nach jeder Reise oder einmal im Monat. Drittens prüft die vorgesetzte Person oder die Buchhaltung die Angaben und gibt sie frei. Viertens zahlt das Lohnbüro den Betrag aus: bis zu den steuerlichen Pauschalen steuerfrei nach Paragraf 3 Nummer 16 EStG, darüber als steuerpflichtigen oder pauschal versteuerten Lohn. Abrechnung und Belege bewahrt der Arbeitgeber als Belege zum Lohnkonto auf. Fristen und Form legt der Betrieb fest, etwa im Arbeitsvertrag oder in einer Reisekostenregelung.
Wie hoch sind die Spesensätze 2026 im Inland?
Maßgeblich ist, wie lange du von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abwesend bist. Bei einer eintägigen Reise ohne Übernachtung gibt es bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit 14 Euro, bei 8 Stunden oder weniger nichts. Für jeden vollen Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit sind es 28 Euro. Bei einer mehrtägigen Reise mit Übernachtung gelten für den An- und den Abreisetag jeweils 14 Euro, unabhängig davon, wie lange du an diesen Tagen unterwegs warst. Rechtsgrundlage ist Paragraf 9 Absatz 4a EStG.
Welche Spesensätze gelten im Ausland?
Für Auslandsreisen treten länderweise eigene Pauschbeträge an die Stelle der Inlandssätze. Das Bundesfinanzministerium gibt sie in einer Tabelle bekannt, für einige Länder mit gesonderten Sätzen für einzelne Städte. Wie im Inland gibt es einen Satz für volle Kalendertage und einen niedrigeren für An- und Abreisetage. Maßgeblich ist der Ort, den du vor 24 Uhr Ortszeit zuletzt erreichst. Liegt dieser Ort im Inland, zählt der letzte Tätigkeitsort im Ausland.
Wie werden Spesen bei gestellten Mahlzeiten gekürzt?
Stellt der Arbeitgeber oder auf seine Veranlassung ein Dritter eine Mahlzeit, etwa das vom Arbeitgeber gebuchte Hotel, wird die Pauschale gekürzt: um 20 Prozent für ein Frühstück und um je 40 Prozent für Mittag- und Abendessen. Maßstab ist der Satz für einen vollen Kalendertag, im Inland also 28 Euro. Ein Frühstück kürzt um 5,60 Euro, ein Mittagessen um 11,20 Euro, auch an einem Tag mit 14 Euro. Zahlst du für die Mahlzeit selbst etwas, mindert das die Kürzung.
Wie erstattet der Arbeitgeber Spesen steuerfrei?
Nach Paragraf 3 Nummer 16 EStG ist die Erstattung steuerfrei, soweit sie die als Werbungskosten abziehbaren Beträge nicht übersteigt, bei der Verpflegung also die Pauschalen nach einer etwaigen Kürzung. Zahlt der Arbeitgeber mehr, kann er den Teil, der die Pauschalen um bis zu 100 Prozent übersteigt, mit 25 Prozent pauschal versteuern (Paragraf 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 EStG). Was darüber hinausgeht, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Erstattet er weniger, kannst du die Differenz als Werbungskosten ansetzen.
Was bedeutet die Dreimonatsfrist für Spesen?
Bei einer längerfristigen beruflichen Tätigkeit an derselben Tätigkeitsstätte gibt es die Verpflegungspauschale nur für die ersten drei Monate. Wird die Tätigkeit dort für mindestens vier Wochen unterbrochen, beginnt die Frist neu. Das Gesetz knüpft dabei nur an die Dauer der Unterbrechung an. Die Frist betrifft allein die Verpflegungspauschale, nicht die Fahrt- und Übernachtungskosten. Wer regelmäßig beim selben Kunden arbeitet, hält Einsatztage und Unterbrechungen deshalb am besten in der Abrechnung fest.
Excel-Vorlage oder Werkzeug: was passt besser?
Eine Excel-Vorlage ist eine gute Wahl, wenn du selten reist, die Sätze selbst prüfst und die Formeln im Blick behältst. Aufwendiger wird sie bei gestellten Mahlzeiten, Auslandsreisen mit Landessätzen und mehreren Reisen im Monat, weil jede Regel als Formel gepflegt werden muss. Ein Werkzeug wie tripfix leitet Reisetage, Kürzungen und Kilometerbeträge aus deinen Eingaben ab. Entscheidend ist in beiden Fällen, dass die Angaben vollständig und richtig sind.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Spesen und Reisekosten?
Spesen meinen im engeren Sinn nur den Verpflegungsmehraufwand, also den Tagessatz für Essen und Trinken. Reisekosten sind der Oberbegriff und umfassen zusätzlich Fahrtkosten, Übernachtung und Nebenkosten wie Parkgebühren oder Maut. Umgangssprachlich wird Spesenabrechnung oft für die ganze Abrechnung verwendet.
Muss ich Belege für die Spesen sammeln?
Für die Verpflegungspauschale nicht. Sie ist ein Pauschbetrag und wird unabhängig von tatsächlichen Ausgaben gewährt. Wichtig sind dafür die Uhrzeiten von Abfahrt und Rückkehr. Belege brauchst du für Übernachtung, Fahrkarten und Nebenkosten, weil diese mit dem echten Betrag angesetzt werden.
Ab wann kann man Spesen abrechnen?
Die Verpflegungspauschale gibt es bei einer eintägigen Reise ab mehr als 8 Stunden Abwesenheit von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, dann 14 Euro. Bei einer Reise mit Übernachtung gibt es am An- und Abreisetag immer 14 Euro und für jeden vollen Tag dazwischen 28 Euro. Eine Mindestentfernung gibt es nicht. Fahrt- und Nebenkosten kannst du auch bei kürzeren Reisen abrechnen.
Spesen pauschal abrechnen: geht das ohne Belege?
Für die Verpflegung ja, sie wird immer pauschal ohne Beleg abgerechnet, ebenso Fahrten mit dem eigenen Auto mit 0,30 Euro je Kilometer. Für Bahn, Flug, Hotel und Nebenkosten brauchst du Belege, weil dort der tatsächliche Betrag zählt. Nur der Arbeitgeber darf eine Übernachtung im Inland ohne Beleg pauschal mit 20 Euro erstatten. Datum, Ziel, Anlass und Uhrzeiten musst du auch für die Pauschalen festhalten.
Bis wann muss ich meine Spesenabrechnung einreichen?
Eine steuerrechtliche Frist, bis wann Arbeitnehmer Spesen beim Arbeitgeber einreichen müssen, gibt es nicht. Fristen können sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Dort stehen mitunter Ausschlussfristen, nach deren Ablauf der Anspruch auf Erstattung verfällt. Prüfe deshalb diese Regelungen und rechne möglichst bald nach der Reise ab.
Wie lange muss eine Spesenabrechnung aufbewahrt werden?
Für Unternehmen und Selbstständige gilt Paragraf 147 der Abgabenordnung. Buchungsbelege, zu denen Spesenabrechnungen und die zugehörigen Belege gehören, sind nach der aktuellen Fassung acht Jahre aufzubewahren, Bücher und Jahresabschlüsse zehn Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist.
Kann ich eine Spesenabrechnung online erstellen?
Ja. In der Probeabrechnung trägst du deine Reise im Browser ein, Reisetage, Pauschalen und Kürzungen werden aus dem Zeitraum und den Mahlzeiten berechnet. Das Ergebnis kannst du ohne Konto als Muster drucken. Ein vorgeschriebener Vordruck existiert nicht, eine online erstellte Abrechnung enthält dieselben Angaben wie eine Excel- oder PDF-Vorlage.
Brauche ich ein Konto, um die Abrechnung zu erstellen?
Nein. In der Probeabrechnung trägst du deine Reise vollständig ein, siehst das Ergebnis sofort und kannst es als Muster drucken. Ein Konto brauchst du, wenn du Abrechnungen ohne Wasserzeichen, dauerhaft gespeichert und wiederverwendbar willst. Die ersten drei sind kostenlos.
Sind die Pauschalen aktuell?
Ja. Gerechnet wird mit den geltenden Sätzen: 0,30 Euro je Kilometer für den eigenen PKW, 0,20 Euro für das Motorrad, im Inland 14 Euro Verpflegungsmehraufwand bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit, 28 Euro ab 24 Stunden und 14 Euro am An- und Abreisetag. Für Auslandsreisen rechnet tripfix mit den amtlichen Pauschalen für 45 Länder nach der BMF-Tabelle 2026.
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Ohne Konto, ohne E-Mail-Adresse. Das Ergebnis kannst du als Muster drucken.
Diese Seite gibt allgemeine Informationen zu den gesetzlichen Regelungen und den Pauschalen des Bundesfinanzministeriums wieder, Stand 2026. Sie stellt keine Steuerberatung dar und ersetzt sie nicht. Ob und in welcher Höhe Aufwendungen im Einzelfall angesetzt werden können, hängt von den persönlichen Verhältnissen ab und ist mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater zu klären. Angaben ohne Gewähr.